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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Zum ewigen Frieden. 2. Abschn.

ein mächtiges und aufgeklärtes Volk sich zu einer Republik, (dieihrer Natur nach zum ewigen Frieden geneigt sein muß,) bildenkann, so gibt diese einen Mittelpunct der föderativen Vereinigungfür andere Staaten ab, um sich an sie anzuschließen, und so denFreiheitszustand der Staaten, gemäß der Idee des Völkerrechts, zusichern und sich durch mehrere Verbindungen dieser Art nach undnach immer weiter auszubreiten.

Daß ein Volk sagt:es soll unter uns kein Krieg sein; dennwir wollen uns in einen Staat formiren, d. i. uns selbst eine oberstegesetzgebende, regierende und richtende Gewalt setzen, die unsere Strei-tigkeiten friedlich ausgleicht," das läßt sich verstehen.Wenn aber dieser Staat sagt:es soll kein Krieg zwischen mir undanderen Staaten sein, obgleich ich keine oberste gesetzgebende Gewalterkenne, die mir mein, und der ich ihr Recht sichere," so ist es garnicht zu verstehen, worauf ich dann das Vertrauen zu meinemRechte gründen wolle, wenn es nicht das Surrogat des bürgerli-chen Gesellschaftsbundes, nämlich der freie Föderalismus ist, dendie Vernunft mit dem Begriffe des Völkerrechts nothwendig ver-binden muß, wenn überall etwas dabei zu denken übrig bleiben soll.

Bei dem Begriffe des Völkerrechts, als eines Rechtes zumKriege, läßt sich eigentlich gar nichts denken, (weil es ein Rechtsein soll, nicht nach allgemein gültigen äußeren, die Freiheit jedesEinzelnen einschränkenden Gesetzen, sondern nach einseitigen Maxi-men durch Gewalt, was Recht sei, zu bestimmen,) es müßte denndarunter verstanden werden: daß Menschen, die so gesinnt sind,ganz recht geschieht, wenn sie sich untereinander aufreiben, und alsoden ewigen Frieden in dem weiten Grabe finden, das alle Gräuelder Gewaltthätigkeit sammt ihren Urhebern bedeckt. Für Staaten,im Verhältnisse unter einander, kann es nach der Vernunft keineandere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Kriegenthält, herauszukommen, als daß sie, ebenso, wie einzelne Men-schen, ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben, sich zu öffentlichenZwangsgesetzen bequemen und so einen, (freilich immer wachsenden)Völkerstaat (vivitas Aenlium), der zuletzt alle Völker der Erde