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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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425
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Desinitt'vartikel zum ewigen Frieden. I. Art. 425

ist die Form der Regierung (korma reximinig), und betrifft dieaus die Constitution, (den Act des allgemeinen Willens, wodurchdie Menge ein Volk wird,) gegründete Art, wie der Staat vonseiner Machtvollkommenheit Gebrauch macht: und ist in dieser Be-ziehung entweder republicanisch oder despotisch. Der Ne-pttblicanisruus ist das Staatsprincip der Absonderung der aus-sührenden Gewalt (der Regierung) von der gesetzgebenden; der Des-potismus ist das der eigenmächtigen Vollziehung des Staats vonGesetzen, die er selbst gegeben hat, mithin der öffentliche Wille, so-fern er von dem Regenten als sein Privatwille gehandhabt wird.Unter den drei'Staatssormen ist die der Demokratie, im eigent-lichen Verstände des Worts, nothwendig ein Despotismus,weil sie eine executive Gewalt gründet, da Alle über und allenfallsauch wider Einen, (der also nicht mit einstimmt,) mithin Alle, diedoch nicht Alle sind, beschließen; welches ein Widerspruch des allge-meinen Willens mit sich selbst und mit der Freiheit ist.

Alle Regierungsform nämlich, die nicht repräsentativ ist,ist eigentlich eine Unform, weil der Gesetzgeber in einer und der-selben Person zugleich Vollstrecker seines Willens (so wenig, wiedas Allgemeine des Obersatzes in einem Vernunftschlusse zugleich dieSubsumtion des Besonderen unter jenem im Untersatze,) sein kann,und wenngleich die zwei anderen Staatsverfaffungen sofern im-mer fehlerhaft sind, daß sie einer solchen Regierungsart Raum ge-ben, so ist es bei ihnen doch wenigstens möglich, daß sie eine demGeiste eines repräsentativen Systems gemäße Regierungsart an-nehmen, wie etwa Friedrich II. wenigstens sagte: er sei blos deroberste Diener des Staats*), da hingegen die demokratische es un-

*) Man hat die hohe» Benennungen, die einem Beherrscher oft beigc-lcgt werden, (die eines göttliche» Gesalbten, eines Verwesers des göttlichenWillens auf Erden und Stellvertreters desselben,) als grobe, schwindlig ma-chende Schmeicheleien oft getadelt; aber mich dünkt, ohne Grund. Weitgefehlt, daß sie den Landesherrn sollten hochmüthig machen, so müssen sieihn vielmehr in seiner Seele dcmüthigcn, wenn er Verstand hat, (welchesman doch roraussetzen muß,) und cs bedenkt, daß er ein Amt übernommen