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Zum ewigen Frieden. I. Abschn.
6. „Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem anderen solcheFeindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen imkünftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind,Anstellung der Meuchelmörder ((xereussores), Giftmi-scher (veneüei), Brechung der Capitulation, Anstif-tung des Verrath s (xeräuellio), in dem bekriegten Staatrc."
Das sind ehrlose Stratagemen. Denn irgend ein Vertrauenauf die Denkungsart des Feindes muß mitten im Kriege nochübrig bleiben, weil sonst auch kein Friede abgeschlossen werdenkönnte, und die Feindseligkeit in einen Ausrottungskrieg (bellumiirterneemum) ausschlagen würde; da der Krieg doch nur das trau-rige Nothmittel im Naturzustände ist, (wo kein Gerichtshof vor-handen ist, der rechtskräftig urtheilen könnte,) durch Gewalt seinRecht zu behaupten; wo keiner von beiden Theilcn für einen unge-rechten Feind erklärt werden kann, (weil das schon einen Richter-ausspruch voraussetzt,) sondern der Ausschlag desselben (gleichals vor einem sogenannten Gottesgerichte) entscheidet, auf wessenSeite das Recht ist; zwischen Staaten aber sich kein Bestrafungs-krieg (bellum punitivum) denken läßt, (weil zwischen ihnen keinVerhaltniß eines Oberen zu einem Untergebenen Statt findet.) —Woraus denn folgt: daß ein Ausrottungskrieg, wo die Vertilgungbeide Lheile zugleich, und mit dieser auch alles Rechts treffen kann,den ewigen Frieden nur auf dem großen Kirchhofe der Men-schcngattung Statt finden lassen würde. Ein solcher Krieg also,mithin auch der Gebrauch der Mittel, die dahin führen, muß schlech-terdings unerlaubt sein. — Daß aber die genannten Mittel unver-meidlich dahin führen, erhellt daraus: daß jene höllischen Künste,da sie an sich selbst niederträchtig sind, wenn sie in Gebrauch ge-kommen, sich nicht lange innerhalb der Grenze des Krieges halten,wie etwa der Gebrauch der Spione (nti explorstoribns), wo nurdie Ehrlosigkeit Anderer, (die nun einmal nicht ausgcrottet wer-den kann,) benutzt wird, sondern auch in den Friedenszustand über-gehen, und so die Absicht desselben gänzlich vernichten würden.