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Desinitivartikel zum ewigen Frieden. I. Art. 417
Geldmacht, nämlich ein Schatz zum Kriegführen, der die Schatzealler anderen Staaten zusammengenommen übertrifft, und nur durchden einmal bevorstehendensAusfall der Taxen, (der doch auch durchdie Belebung des Verkehrs, vermittelst der Rückwirkung auf In-dustrie und Erwerb, noch lange hingehalten wird,) erschöpft werdenkann. Diese Leichtigkeit, Krieg zu führen, mit der Neigung derMachthabenden dazu, welche der menschlichen Natur eingeartet zusein scheint, verbunden, ist also ein großes Hinderniß des ewigenFriedens, welches zu verbieten um desto mehr ein Präliminartikel des-selben sein müßte, weil der endlich doch, unvermeidliche Staatsban-kerott manche andere Staaten unverschuldet in den Schaden mitverwickeln muß, welches eine öffentliche Läsion der letzteren seinwürde. Mithin sind wenigstens andere Staaten berechtigt, sich ge-gen einen solchen und dessen Anmaßungen zu verbünden.
5. „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Negierung eines
anderen Staates gewaltthätig einmischen."
Denn was kann ihn dazu berechtigen? Etwa das Skandal,was er den Unterthanen eines anderen Staats gibt? Es kanndieser vielmehr, durch das Beispiel der großen Uebel, die sich einVolk durch seine Gesetzlosigkeit zugezvgen hat, zur Warnung dienen;und überhaupt ist das böse Beispiel, was eine freie Person der an-deren gibt, (als scanäalum acceptuin) keine Läsion derselben. —Dahin würde zwar nicht zu ziehen sein, wenn ein Staat sich durchinnere Veruneinigung in zwei Lhcile spaltete, deren jeder für sicheinen besonderen Staat vorstellt, der aus das Ganze Anspruch macht;wo einem derselben Beistand zu leisten einem äußeren Staat nichtfür Einmischung in die Verfassung des anderen, (denn es ist als-dann Anarchie,) angerechnet werden könnte. Solange aber dieserinnere Streit noch nicht entschieden ist, würde diese Einmischungäußerer Mächte Verletzung der Rechte eines nur mit seiner innerenKrankheit ringenden, von keinem anderen abhängigen Volks, selbstalso ein gegebenes Skandal sein, und die Autonomie aller Staatenunsicher machen.
Kant s. W. V.
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