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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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401
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1l. Vom Verhaltniß der Theorie zur Praxis im Staatsrecht. 401

anzusehen ist. In allen Fällen aber, wenn etwas gleichwohl dochvon der obersten Gesetzgebung so verfügt wäre, können zwar allge.meine und öffentliche Urtheile darüber gefällt, nie aber wörtlicheroder thätlicher Widerstand dagegen aufgeboten werden.

ES muß in einem jeden gemeinen Wesen ein Gehorsam unterdem Mechanismus der Staatsversafsung nach Zwangsgesetzen, (dieaufs Ganze gehen,) aber zugleich ein Geist der Freiheit sein,da Jeder in dem, was allgemeine Menschenpflicht betrifft, durchVernunft überzeugt zu sein verlangt, daß dieser Zwang rechtmäßigsei, damit er nicht mit sich selbst in Widerspruch gerathe. Dererstere ohne den letzteren ist die veranlassende Ursache aller gehei-men Gesellschaften. Denn es ist ein Naturberuf der Menschheit,sich, vornehmlich in dem, was den Menschen überhaupt angeht,einander mitzutheilen; jene Gesellschaften also würden wegfallen, wenndiese Freiheit begünstigt wird. Und wodurch anders können auchder Regierung die Kenntnisse kommen, die ihre eigene wesentlicheAbsicht befördern, als daß sie den in seinem Ursprung und in seinenWirkungen so achtungswürdigen Geist der Freiheit sich äußern läßt?

Nirgend spricht eine, alle reine Vernunftprincipien vorbeigehendePraxis mit mehr Anmaßung über Theorie ab, als in der Frageüber die Erfordernisse zu einer guten Staatsverfassung. Die Ursacheist, weil eine lange bestandene gesetzliche Verfassung das Volk nachund nach an eine Regel gewöhnt, ihre Glückseligkeit sowohl, alsihre Rechte nach dem Zustande zu beurtheilen, in welchem Allesbisher in seinem ruhigen Gange gewesen ist; nicht aber umgekehrtdiesen letzteren nach Begriffen, di? ihnen von beiden durch die Ver-nunft an die Hand gegeben werden, zu schätzen; vielmehr jenenpassiven Zustand immer doch der gefahrvollen Lage noch vorzuziehen,einen besseren zu suchen, (wo dasjenige gilt, was Hippokrates denAerzten zu beherzigen gibt: Huäicium snceps, experimentum peri-culnsum.) Da nun alle lang genug bestandene Verfassungen, siemögen Mängel haben, welche sie wollen, hierin bei aller ihrer Ver-schiedenheit einerlei Resultat geben, nämlich mit der, in welcher mansrant s. W. V. 26