3VV Ueberd.Gcmeinspr.: das mag in d. Theorie richtig sein u.s.w.
erwerbe, nicht durch Bewilligung, die er Anderen gibt, von seinenKräften Gebrauch zu machen, folglich daß er Niemandem, als demgemeinen Wesen, im eigentlichen Sinne des Wortes diene. Hiersind nun Kunstverwandte und große (oder kleine) Gutseigenthümeralle einander gleich, nämlich jeder nur zu einer Stimme berechtigt.Denn was die Letzteren betrifft, ohne einmal die Frage in Anschlagzu bringen: wie es doch mit Recht zugegangen sein mag, daß Je-mand mehr Land zu eigen bekommen hat, als er mit seinen Hän-den selbst benutzen konnte, (denn die Erwerbung durch Kriegsbe-mächtigung ist keine erste Erwerbung;) und wie es zuging, daßviele Menschen, die sonst insgesammt einen beständigen Besitzstandhätten erwerben können, dadurch dahin gebracht sind, jenem blos zudienen, um leben zu können? so würde cs schon wider den vorigenGrundsatz der Gleichheit streiten, wen» ein Gesetz sie mit dem Vor-recht des Standes privilegirte, daß ihre Nachkommen entweder im-mer große Gutseigenthümer (der Lehne) bleiben sollten, ohne daß sieverkauft, oder durch Vererbung getheilt und also Mehreren im Volkzu Nutze kommen dürften, oder, auch selbst bei diesen Thcilungcn,Niemand, als der zu einer gewissen willkührlich dazu angeordnctenMenschenklasse Gehörige, davon etwas erwerben könnte. Der großeGutsbesitzer vernichtigt nämlich so viel kleinere Eigenthümer mit ihrenStimmen, als seinen Platz einnehmcn könnten; stimmt also nichtin ihrem Namen, und hat mithin nur eine Stimme. — Da esalso blos von dem Vermögen, dem Fleiß und dem Glück jedesGliedes des gemeinen Wesens abhängcnd gelassen werden muß, daßJeder einmal einen Thcil davon, und Alle das Ganze erwerben,dieser Unterschied aber bei der allgemeinen Gesetzgebung nicht inAnschlag gebracht werden kann; so muß nach den Köpfen derer, dieim Besitzthume sind, nicht nach der Größe der Besitzungen die Zahlder Stimmfähigen zur Gesetzgebung beurtheilt werden.
Es müssen aber auch Alle, die dieses Stimmrecht haben, zu
Kräfte, den er einem Andere» bewilligt 0,.er->n,). — Es ist, ich gestehees, etwas schwer, die Erfvrdcrniß zu bestimmen, um auf den Stand einesMenschen, der sein eigener Herr ist, Anspruch machen zu können.