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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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384 Ueberd-Gemeinspr.: das mag in d. Theorie richtig sein u.s.w.

eines gemeinen Wesens ich in der Formel ausdrücke: Niemand kannmich zwingen, auf eine Art, (wie er sich das Wohlsein andererMenschen denkt,) glücklich zu sein, sondern ein Jeder darf seineGlückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt,wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzu-streben, die mit der Freiheit von Jedermann nach einem möglichenallgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann (d. i. diesem Rechtedes Anderen), nicht Abbruch thut. Eine Regierung, die auf demPrincip des Wohlwollens gegen das Volk als eines Vaters gegenseine Kinder errichtet wäre, d. i. eine väterliche Negierung(Imperium paternale), wo also die Unterthanen als unmündigeKinder, die nicht unterscheiden können, was ihnen wahrhaftig nütz-lich oder schädlich ist, sich blos passiv zu verhalten genöthigt sind,um, wie sie glücklich sein sollen, blos von dem Urtheile desStaatsoberhauptes, und, daß dieser es auch wolle, blos von seinerGütigkeit zu erwarten, ist der größte denkbare Despotismus,(Verfassung, die alle Freiheit der Unterthanen, die alsdann garkeine Rechte haben, aufhebt.) Nicht eine väterliche, sondern einevaterländische Regierung (Imperium, non paternaie, seä pa-triotieum) ist diejenige, welche allein für Menschen, die der Rechtefähig sind, zugleich in Beziehung auf das Wohlwollen des Beherr-schers gedacht werden kann. Patriotisch ist nämlich die Den-kungsart, da ein Jeder im Staat, (das Oberhaupt desselben nichtausgenommen,) das gemeine Wesen als den mütterlichen Schooß,oder das Land als den väterlichen Boden, aus und auf dem erselbst entsprungen und welchen er auch so als ein theures Unter-pfand hinterlassen muß, betrachtet, nur um die Rechte desselbendurch Gesetze des gemeinsamen Willens zu schützen, nicht aber esseinem unbedingten Belieben zum Gebrauch zu unterwerfen, sich fürbefugt hält. Dieses Recht der Freiheit kömmt ihm, dem Gliedsdes gemeinen Wesens, als Mensch zu, sofern dieser nämlich einWesen ist, das überhaupt der Rechte fähig ist.

2. Die Gleichheit als Unterthan, deren Formel so lautenkann: Ein jedes Glied des gemeinen Wesens hat gegen jedes andere