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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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l Verhältnis der Theorie zur Praxis in der Moral. " 377

ein Mensch seine erkannte und von ihm auch verehrte Pflicht ganzuneigennützig (ohne Beimischung anderer Triebfedern) ausgeübthaben; vielleicht wird auch nie einer bei der größten Bestrebung soweit gelangen. Aber, so viel er bei der sorgfältigsten Selbstprüfungin sich wahrnehmen kann, nicht allein keiner solchen.mitwirkendenMotive, sondern vielmehr der Selbstverleugnung in Ansehung vielerder Idee der Pflicht entgegenstehenden, mithin der Maxime, zu jenerReinigkeit hinzustreben, sich bewußt zu werden: das vermag er; unddas ist auch für seine Pflichtbeobachtung genug. Hingegen dieBegünstigung des Einflusses solcher Motive sich zur Maxime zumachen, unter dem Vorwände, daß die menschliche Natur eine solcheReinigkeit nicht verstatte, (welches er doch auch nicht mit Gewißheitbehaupten kann,) ist der Tod aller Moralität.

Was nun das kurz vorhergehende Bckenntniß des Hrn. Garvebetrifft, jene Theilung (eigentlich Sonderung) nicht in seinemHerzen zu finden; so trage ich kein Bedenken, ihm in seiner Sclbst-beschuldigung geradezu zu widersprechen und sein Herz wider seinenKopf in Schutz zu nehmen. Er, der rechtschaffene Mann, fand siewirklich jederzeit in seinem Herzen, (in seinen Willensbcstimmungcn;)aber sie wollte sich nur nicht zum Behuf der Speculation und zurBegreifung dessen, was unbegreiflich (unerklärlich) ist, nämlich derMöglichkeit kategorischer Imperative, (dergleichen die der Pflicht sind,)in seinem Kopf mit den gewohnten Principien psychologischer Erklä-rungen, (die insgesammt den Mechanismus der Naturnothwendigkcitzum Grunde legen,) zusammcnreimen*).

*) Hr. Pr. Garve thutsin seinen Anmerkungen zu Cicero's Buch vonden Pflichten S. 69, Ausg. von 1783) das merkwürdige und seines Scharf-sinns werthc Bckenntniß:Die Freiheit werde, nach seiner innigsten Ileber-zeugung, immer unauflöslich bleiben und nie erklärt werden." Ein Beweisvon ihrer Wirklichkeit kann schlechterdings nicht, weder in ciner unmittelbaren,noch mittelbaren Erfahrung angetroffen werden; und ohne allen Beweis kannman sie doch auch nicht annchmen. Da nun ein Beweis derselben nicht a»Sblos theoretischen Gründen, (denn diese würden in der Erfahrung gesuchtwerden müssen,) mithin ans blos praktischen Vcrnunftsatzcn, aber auch nichtaus technisch-praktischen, (denn die würden wieder Erfahrungsgründe crfor-