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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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371
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l. Verhältnis der Theorie zur Praxis in der Moral. 37 t

aussctzung beider der allgemeine Pflichtbegriff allererstHalt undFestigkeit," d. i. einen sicheren Grund und die erforderliche Stärkeeiner Triebfeder, sondern damit er nur an jenem Ideal der reinenVernunft auch ein Object bekomme*). Denn an sich ist Pflichtnichts Anderes, als Einschränkung des Willens auf die Bedingungeiner allgemeinen, durch eine angenommene Maxime möglichen Gesetz-gebung, der Gegenstand desselben, oder der Zweck mag sein, welcherer wolle, (mithin auch die Glückseligkeit;) von welchem aber, und

*) Das Bedürfnis», ein höchstes auch durch unsere Mitwirkung mögli-ches Gut in der Welt, als den Endzweck aller Dinge, anzunchmen, ist nichtein Bedürfniß aus Mangel an moralischen Triebfedern, sondern an äußerenVerhältnissen, in denen allein, diesen Triebfedern gemäß, ein Object, als Zweckan sich selbst (als moralischer En d z w c ck) hervorgebracht werden kann. Dennohne alle» Zweck kann kein Wille sein; obgleich man, wenn cs bloS aufgesetzliche Nöthigung der Handlungen ankömmt, von ihm abstrahiren muss,und das Gesetz allein den Bestimmungsgrund desselben ausmacht. Aber nichtjeder Zweck ist moralisch, (z. B. nicht der der eigenen Glückseligkeit,) sonderndieser muß uneigennützig sein; und das Bedürfniß eines durch reine Vernunftaufgcgcbcnen, das Ganze aller Zwecke unter einem Princip befassenden End-zwecks, (eine Welt als das höchste, auch durch unsere Mitwirkung möglicheGut,) ist ein Bedürfniß des sich noch über die Beobachtung der formalenGesetze zu Hervorbringung eines Objects (das höchste Gut) erweiterndenuneigennützigen Willens. Dieses ist eine Willensbestimmung von besondererArt, nämlich durch die Idee des Ganzen aller Zwecke, wo zum Grunde gelegtwird: daß, wenn wir zu Dingen in der Welt in gewissen moralischen Ver-hältnissen stehen, wir allerwärts dem moralischen Gesetz gehorchen müssen, undüber das noch die Pflicht hinzukommt, nach allem Vermögen cS zu bewirken,daß ein solches Verhältnis», (eine Welt, den sittlichen höchsten Zwecken ange-messen,) cnstirc. Hiebei denkt sich der Mensch nach der Analogie mit derGottheit, welche, obzwar subjectiv keines äußeren Dinges bedürftig, gleichwohlnicht gedacht werden kann, daß sie sich in sich selbst verschlösse, sondern, dashöchste Gut außer sich hervorzubringen, selbst durch das Bewußtsein ihrerAllgenugsamkeit bestimmt sei; welche Nothwendigkeit, (die beim MenschenPflicht ist,) am höchsten Wese» von uns nicht anders, als moralisches Bedürf-nis» vorgcstellt werden kann. Beim Menschen ist daher die Triebfeder, welchein der Idee des höchsten, durch seine Mitwirkung in der Welt möglichen Gutsliegt, auch nicht die eigene dabei beabsichtigte Glückseligkeit, sondern nur dieseals Zweck an sich selbst, mithin ihre Verfolgung als Pflicht. Denn sie enthältnicht Aussicht in Glückseligkeit schlechthin, sondern nur einer Proportion zwi-schen ihr und der Würdigkeit des Subjekts., welches es auch sei. Eine Wil-lensbestimmung aber, die sich selbst und ihre Absicht, zu einem sülchen Ganzenzu gehören, auf diese Bedingung einschränkt, ist nicht eigennützig.

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