Druckschrift 
5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
Entstehung
Seite
332
Einzelbild herunterladen
 

332

Tugendlehre. Beschluß der Ethik.

dem auf eine vorliegende Geschichte angewandte Rcligionslehre,für welche in einer Ethik, als reiner praktischen Philosophie, keinPlatz ist.

Schlußanmcrkung.

Alle moralische Verhältnisse vernünftiger Wesen, welche ein Prin-cip der Uebereinstimmung des Willens des Einen mit dem des An-deren enthalten, lasten sich auf Liebe und Achtung zurück-führen, und, sofern dies Princip praktisch ist, gehl der Be-stimmungsgrund des Willens in Ansehung der ersteren auf denZweck, in Ansehung des zweiten auf das Recht des Anderen.Ist eines dieser Wesen ein solches, was lauter Rechte und keinePflichten gegen das andere hat (Gott), hat mithin das anderegegen das crstere lauter Pflichten und keine Rechte, so ist dasPrincip des moralischen Verhältnisses zwischen ihnen trans-scendent, dagegen das der Menschen gegen Menschen, derenWille gegen einander wechselseitig einschränkend ist, ein imma-nentes Princip hat-

Den göttlichen Zweck in Ansehung des menschlichen Ge-schlechts, (dessen Schöpfung und Leitung) kann man sich nichtanders denken, als nur als Zweck derLiebe, d. i. daß er dieGlü ck-seligkeit der Menschen sei. Das Princip des Willens Gottesaber in Ansehung der schuldigen Achtung (Ehrfurcht), welchedie Wirkungen deS ersteren einschränkt, d. i. des göttlichen Rechts,kann kein anderes sein, als das der Gerechtigkeit. Mankönnte sich (nach Menschenart) auch so auSdcücken: Gott hat ver-nünftig« Wesen erschaffen, gleichsam aus dem Bedürfnisse etwasaußer sich zu haben, was er lieben könne, oder auch von demer geliebt werde. Aber nicht allein eben so groß, sondern nochgrößer, (weil das Princip einschränkend ist,) ist der Anspruch,den die göttliche Gerechtigkeit, im Urthcile unserer eigenenVernunft, und zwar als strafende an uns macht. DennBelohnung (piuLixixui, reixuxorxtlo gr-ltxitu) läßt sich vonSeiten des höchsten Wesens gar nicht aus Gerechtigkeit gegenWesen, die lauter Pflichten und keine Rechte gegen jenes haben,sondern blos aus Liebe und Wohlthätigkeit (Unxigxitas) ablei-tenff); noch weniger kann ein Anspruch auf Lohn (ixero-s)

ff) 1. Auög.:Denn Belohnung bezieht sich gar nicht auf Gerechtigteik gegenWesen, die ... Rechte gegen das andere haben, sonder» blos auf Liebe" u. s. w-