Druckschrift 
5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
Entstehung
Seite
320
Einzelbild herunterladen
 

320 Tugendlehre. Ethische Methodenlehre. I. Abschn.

genommen werden muß; weil die Gesinnung (animus) sonst beieiner Capitulation mit dem Laster, um es allmählig zu verlassen,an sich unlauter und selbst lasterhaft sein würde, mithin auch keineTugend, (als die auf einem einzigen Princip beruht,) Hervor-bringen könnte.

h. 50.

Was nun die doctrinale Methode betrifft: (denn methodischmuß eine jede wissenschaftliche Lehre sein, sonst wäre der Vortragtumultuarisch;) so kann sie auch nicht fragmentarisch, son-dern muß systematisch sein, wenn die Tugendlehre eine Wissen-schaft vorstellen soll. Der Vortrag aber kann entweder akroa-matisch, da alle Andere, an welche er gerichtet wird, blose Zu-hörer sind, oder erotematisch sein, wo der Lehrer das, was erseine Jünger lehren will, ihnen abfragt; und diese erotematischeMethode ist wiederum entweder die, da er es ihrer Vernunft,die dialogische Lchrart, oder blos ihrem Gedächtnisse-fragt, die katechetische Lehrart. Denn wenn Jemand derVernunft des Anderen etwas abfragen will, so kann es nicht anders,als dialogisch d. i. dadurch geschehen, daß Lehrer und Schüler ein-ander wechselseitig fragen und antworten. Der Lehrer leitetdurch Fragen den Gedankengang seines Lehrjüngers dadurch, daß erdie Anlage zu gewissen Begriffen in demselben durch vorgelegte Fälleblos entwickelt, (er ist die Hebamme seiner Gedanken;) der Lehrling,welcher hiebei inne wird, daß er selbst zu denken vermöge, veranlaßtdurch seine Gegenfragen (über Dunkelheit, oder den eingeräumtenSätzen entgegenstehende Zweifel), daß der Lehrer, nach dem cko-cenäo äiseimus, selbst lernt, wie er gut fragen müsse. sDennes ist eine, an die Logik ergehende, noch nicht genugsam beherzigteForderung: daß sie auch Regeln an die Hand gebe, wie man zweck-mäßig suchen solle, d. i. nicht immer blos für bestimmende,sondern auch für vorläufige Urtheile (guäicia xraevia), durchdie man auf Gedanken gebracht wird; eine Lehre, die selbst dem