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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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315
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Zusatz. Von den Umgangstugenden. tz. 48. 315

Zusatz.

Bon den Umgangstugenden (virtutes komiletivae).

§. 48.

Es ist Pflicht sowohl gegen sich selbst, als auch gegen Andere,mit seinen sittlichen Vollkommenheiten unter einander Verkehr zutreiben (oküeium commercil, soeiabilitas); sich nicht zu isoliren(sepsrstistLiu aAere); zwar sich einen unbeweglichen Mittelpunctseiner Grundsätze zu machen, aber diesen um sich gezogenen Kreisdoch auch als einen Theil eines allbefassenden Kreises, der welt-bürgerlichen Gesinnung anzusehen; nicht eben um das Weltbeste alsZweck zu befördern, sondern nur die Mittel, die indirect dahinführen, die Annehmlichkeit in der Gesellschaft, die Verträglichkeit,die wechselseitige Liebe Und Achtung (Leutseligkeit und Wohlanstän-digkeit, I»umLiiita8 aestketic-l ei üecorum) zu cultiviren -s), undso,der Lugend die Grazien beizugesellen; welches zu bewerkstelligenselbst Tugendpflicht ist.

Dies sind zwar nur Außenwerke oder Beiwerke (xarer§u),welche einen schönen tugendähnlichen Schein geben, der auch nichtbetrügt, weil ein Jeder weiß, wofür er ihn annehmen muß. Siegelten nur als Scheidemünze, befördern aber doch das Tugendge-fühl, selbst durch die Bestrebung, diesen Schein der Wahrheit sonahe wie möglich zu bringen, in der Zugänglichkeit, der Ge-sprächigkeit, der Höflichkeit, der Gastfreiheit, der Ge-lindigkeit im Widersprechen, ohne zu zanken, welche insgesammtals blose Manieren' des Verkehrs durch geäußerte Verbindlichkeitenzugleich Andere verbinden-s-s), also doch zur Tugendgesinnung hin-wirken; indem sie die Tugend wenigstens beliebt machen.

Es fragt sich aber hiebei: ob man auch mit Lasterhaften Um-

-s) 1. AuSg.:sondern nur die wechselseitige, die indirect dahin führt/die Annehmlichkeit in derselben, die Verträglichkeit... cultiviren^l

-s-s) 1- Ausg.:mit geäußerten Verbindlichkeiten, dadurch man zugleichAndere verbindet"