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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Beschluß der "Elementarlehre.

gang pflegen dürfe? Die Zusammenkunft mit ihnen kann mannicht vermeiden; man müßte denn sonst aus der Welt gehen, undselbst unser Urtheil über sie ist nicht kompetent. Wo aber dasLaster ein Skandal d. i. ein öffentlich gegebenes Beispiel der Ver-achtung strenger Pflichtgesetze ist, mithin Ehrlosigkeit bei sich führt,da muß, wenngleich das Landesgesetz es nicht bestraft, der Umgang,der bis dahin Statt fand, abgebrochen, oder soviel möglich gemie-den werden; weil die fernere Fortsetzung desselben die Tugend umalle Ehre bringt und sie für Jeden zu Kauf stellt, der reich genugist, um den Schmarotzer durch die Vergnügungen der Ueppigkeit zubestechen.