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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Von der Freundschaft, tz. 46.

können Ur'ch folgende Anmerkungen auf die Schwierigkeiten derselbenaufmerksam machen.

Moralisch erwogen, ist es freilich Pflicht, daß ein Freund demanderen seine Fehler bemerklich mache; denn das geschieht ja zuseinem Besten und es ist also Liebespflicht. Seine andere Hälfteaber sieht hierin einen Mangel der Achtung, die er von jenem er-wartete, und glaubt entweder darin schon gesunken zu sein, oderfürchtet wenigstens, da er von dem 'Anderen beobachtet und insge-heim kritisirt wird, immer die Gefahr, seine Achtung zu verlieren ,);wie dann selbst, daß er beobachtet und gemeistert werden solle, ihmschon für sich selbst beleidigend zu sein dünken wird.

Ein Freund in der Noth, wie erwünscht ist er nicht; wohlzu verstehen, wenn er ein thätiger, mit eigenem Aufwand«: hüls-reicher Freund ist? Aber es ist doch auch eine große Last, sich anAnderer ihrem Schicksal angekettet und Init fremdem Bedürfnis; be-laden zu fühlen. Die Freundschaft kann also nicht eine auswechselseitigen Bortheil abgezweckte Verbindung, sondern diese mußrein moralisch sein, und der Beistand, auf den Jeder von Beidenvon dem Anderen im Falle der Noth rechnen darf, muß nicht alsZweck und Bestimmungsgrund zu derselben, - dadurch würde erdie Achtung des anderen Lheils verlieren, sondern kann nurals äußere Bezeichnung des inneren herzlich gemeinten Wohlwol-lens, ohne eS doch auf die Probe, als die immer gefährlich ist, an-kommen zu lassen, gemeint sein,'indem ein Jeder großmüthig denAnderen dieser Last zu überheben, sie für sich allein zu tragen, jaihm sie gänzlich zu verhehlen bedacht ist, sich aber immer doch da-mit schmeicheln kann/daß im Falle der Noth er auf den Beistanddes Anderen sicher würde rechnen können. Wenn aber Einer vondem Anderen eine Wohlthat annimmt, so kann er. wohl viel-leicht auf Gleichheit in der Liebe, aber nichl in der Achtung rech-

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ch) 1. AuSg.:erwarleic, und zwar, daß er enüveLcr darin scheu ge-fallen sei, oder, da er van dem Anderen beobachtet und insgeheim krnisirtwird, Gefahr läuft, in den Verlust seiner Achtung zu fallen;"'