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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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309
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Non der Freundschaft, tz. 46.

Verpflichtung, (denn es ist nur eine, nämlich dieser Tugendüberhaupt,) sondern nur Arten der Anwendung (Porismen) ab;die also nicht, als Abschnitte der Ethik und Glieder der Ei nt Heilungeines Systems, (das n priori aus einem Vernunftbegriffe hervor-gehen muß,) aufgeführt, sondern nur angehängt werden können. Aber eben diese Anwendung gehört zur Vollständigkeit der Dar-stellung desselben.

Beschluß der Elementarlehre.

Bon der innigsten Vereinigung der Liebe mit derAchtung in der Freundschaft.

§. 46.

Freundschaft (in ihrer Vollkommenheit betrachtet) ist dieVereinigung zweier Personen durch gleiche wechselseitige Liebe undAchtung. Man sieht leicht, daß sie ein Ideal der Theilnehmungund Mittheilung an dem Wohl eines Jeden dieser, durch den mo-ralisch guten Willen Vereinigten sei, und wenn es auch nicht dasganze Glück des Lebens bewirkt, die Aufnahme desselben in ihrebeiderseitige Gesinnung die Würdigkeit enthalte, glücklich zu sein,mithin daß Freundschaft unter Menschen zu suchen Pflicht derselbenist. Daß aber, obwohl nach Freundschaft als einem Maximumder guten Gesinnung gegeneinander zu streben eine von der Vernunftaufgegebene, nicht etwa gemeine, sondern ehrenvolle Pflicht ist,dennoch eine vollkommene Freundschaft eine blose, aber doch prak-tisch nothwendige Idee, in jeder Ausübung unerreichbar sei-s), ist

umgänglichen (geschliffenen) oder in ihrem Fach unumgänglichen Gelehrten(Pedanten), pragmatischen oder... ausgehenden, welches nach Verschieden-heit.. .Armuth u. s- w. zukomme:"

-h) 1 . Ausg.:Daß aber Freundschaft eine blose, (aber doch praktischnothwendige) Idee, in der Ausübung zwar unerreichbar, aber doch darnach(als einem Maximum der guten Gesinnung gegen einander) zu streben, nichtetwa gemeine, sondern ehrenvolle Pflicht sei,"