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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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308
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»08 > Tugendlehre. Eth. Elementart. II-B. II. Hptst.

Zweites Hauptstück.

Von dm ethischen Pflichten der Menschen gegen einanderin Ansehung ihres Zustandes.

tz. 45.

Diese Lugendpflichtcn können zwar in der reinen Ethik keinenAnlaß zu einem besonderen Hauptstück im System derselben geben;denn sie enthalten nicht Principien der Verpflichtung der Menschenals solcher gegen eiuander, und können also von den metaphysi-,sch en Anfangsgründen der Tugendlehre eigentlich nichteinen Th eilabgeben, sondern sind nur, nach Verschiedenheit der Subjccte derAnwendung des Tugendprincips (dem Formale nach) auf in derErfahrung vorkommende Fälle (das Materiale) modificirte Regeln,weshalb sie auch, wie alle empirische Eintheilungen, keine gesichertvoll-ständige Classification zulassen. Indessen, gleichwie von der Metaphysikder Natur zur Physik ein Ucberschritt, der seine besonderen Regeln hat,verlangt wird; so wird der Metaphysik der Sitten ein Aehnliches mitRecht angesonnen: nämlich durch Anwendung reiner Pflichtprinci-pien auf Fälle der Erfahrung jene gleichsam zu schematisirenund zum moralisch-praktischen Gebrauch fertig darzulegen. WelchesVerhalten also gegen Menschen z. B. in der moralischen Reinigkeitihres Zustandes oder in ihrer Verdorbenheit; welches im cultivirtcnoder rohen Zustande zu beobachten sei; welches Verhalten dem Ge-lehrten oder Ungelehrten gezieme und welches den im Gebrauchseiner Wissenschaft als umgänglichen (geschliffenen), oder in seinem Fachunumgänglichen Gelehrten (Pedanten), den pragmatischen oder mehrauf Geist und Geschmack ausgehenden Gelehrten charakterisire; wel-ches nach Verschiedenheit der Stände, des Alters, des Geschlechts, desGesundheitszustandes, des der Wohlhabenheit oder Armuth u. s.w.zu beobachten seich): das gibt nicht so vielerlei Arten der ethischen

b) 1. Auög.:welches im'cultivirtcn »der rohen Zustande; was denGelehrten oder Ungelehrte», und jenen im Gebrauch ihrer Wissenschaft als