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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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307
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Von den die Achtung geg. Andere verletzenden Lastern. §. 44. SV7

rechtmäßige Vertheidigung der Achtung, die er von jenem fordernkann. Wenn aber der Gegenstand eigentlich kein Gegenstand fürden Witz, sondern ein solcher ist, an welchem die Vernunft noth-wendig ein moralisches Interesse nimmt, so ist es, der Gegner magnoch soviel Spötterei ausgestoßen, hiebei aber auch selbst zugleichnoch soviel Blösen zum Belachen gegeben haben, der Würde desGegenstandes und der Achtung für die Menschheit angemessener,dem Angriffe entweder gar keine, oder eine mit Würde und Ernstgeführte Vertheidigung entgegenzusetzen.

Anmerkung.

Man wird wahrnehmen, daß unter dem vorhergehenden Titelnicht sowohl Lugenden angepriesen, als vielmehr die ihnenentgegenstehenden Laster getadelt werden; das liegt aber schon indem Begriffe der Achtung, sowie wir sie gegen andere Menschenzu beweisen verbunden sind, welche nur eine negative Pflichtist. Ich bin nicht verbunden, Andere (blos als Menschenbetrachtet,) zu verehrem d. i. ihnen positive Hochachtung zubeweisen. Alle Achtung, zu der ich von Natur verbunden , bin,ist die vor dem Gesetz überhaupt (rovarere legen») und diesesauch inBeziehung auf andere Menschen,zu befolgen;-s) nicht aberandere Menschen überhaupt zu verehren (reverenti.-l säversus La-winen»), oder hierin ihnen etwas zu leisten, ist allgemeineund unbedingte Menschenpflicht gegen Andere, welche, als dieihnen ursprünglich schuldige Achtung (oLservsntia äeLita) vonJedem gefordert werden, kann.

Die verschiedene, Anderen zu beweisende Achtung nach Ver-schiedenheit der Beschaffenheit der Menschen, oder ihrer zufälligenVerhältnisse, nämlich der des Alters, des Geschlechts, der Ab-stammung, der Stärke oder Schwäche, oder gar des Standesund der Würde, welche zum Theil auf beliebigen Anordnungenberuhen, darf in metaphysischen Anfangsgründen der Tugend-lehre nicht ausführlich dargestellt und classisicirt werden, da eshier nur um die reinen Vernunftprincipien derselben zu thun ist.

-j-) Die Worte:auch in Beziehung auf andere Menschen zu befolgen"sind Zusatz der 2. Äusg.

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