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Von den die Achtung geg. Andere verletzenden Lastern. §. 43. 305
daß er sogar Narrheit d. i. ein beleidigender Unverstand sei, sichsolcher Mittel, die an Anderen gerade das Widerspiel seines ZwecksHervorbringen müssen, zu bedienen; denn dem Hochmüthigen wei-gert ein Jeder um desto mehr seine Achtung, je bestrebter er sichdarnach bezeigt; — dies Alles ist für sich klar. Weniger möchtedoch angemerkt worden sein: daß der Hochmüthige jederzeit imGrunde seiner Seele niederträchtig ist. Denn er würde Ande-ren nicht ansinnen, sich selbst in Vergleichung mit ihm gering zuhalten, fände er nicht bei sich, daß, wenn ihm das Glück um-schlüge, er cs gar nicht hart finden würde, nun seinerseits auch zukriechen und aus alle Achtung Anderer Verzicht zu thun.
8.
Das Afterreden,tz. 43.
Die üble Nachrede (odtrectatio) oder das Afterreden, worun-ter ich nicht die Verleumdung (contumelia), eine falsche,vor Recht zu ziehende Nachrede, sondern blos die unmittelbare, aufkeine besondere Absicht angelegte Neigung verstehe, etwas der Ach-tung für Andere Nachtheiliges ins Gerücht zu bringen, ist der schul-digen Achtung gegen die Menschheit überhaupt zuwider; weil jedesgegebene Skandal diese Achtung, auf welcher doch der Antrieb zumSittlichguten beruht, schwächt und, soviel möglich, gegen sie un-gläubig macht. >
Die geflissentliche Verbreitung (proxslatio) desjenigen, wasdie Ehre eines Anderen schmälert, wenn es auch nicht zur öffentli-chen Gerichtsbarkeit gehört, gesetzt, daß es übrigens auch wahrwäre, ist Verringerung der Achtung für die Menschheit überhaupt,um endlich auf unsere Gattung selbst den Schatten der Nichtswür-digkeit zu werfen und Misanthropie (Menschenscheu) oder Verach-tung zur herrschenden Denkungsart zu machen, oder sein morali-sches Gefühl durch den öfteren Anblick derselben abzustumpfcn undsich daran zu gewöhnen. Es ist also Tugendpflicht, statt einerÄant s. W. V. 20