302 Tugendlehre. Eth. Elementar!. H B. I. Hptst. H. Abschn.
die Überlegenheit über die Angriffe desselben mich berechtigt zu sa-gen: ich verachte jenen, so bedeutet das nur soviel, als: es ist keineGefahr dabei, wenn ich gleich gar keine Verteidigung gegen ihnveranstalte, weil er sich in seiner Verworfenheit selbst darstellt.Nichtsdestoweniger kann ich selbst dem Lasterhaften als Menschennicht alle Achtung versagen, die ihm wenigstens in der Qualitäteines Menschen nicht entzogen werden kann; ob er zwar durch seineThat sich derselben unwürdig macht. So kann es schimpfliche, dieMenschheit selbst entehrende Strafen geben, (wie das Viertheilen,von Hunden zerreißen lassen, Nasen und Ohren abschneiden,) dienicht blos dem Bestraften, (der noch auf Achtung Anderer An-spruch macht, was ein Jeder thun muß,) durch diese Entehrungschmerzhafter sind, als der Verlust der Güter und des Lebens, son-dern auch dem Zuschauer Schamröthe abjagen, zu einer Gattungzu gehören, mit der man so verfahren darf.
Anmerkung.
Hierauf gründet sich eine Pflicht der Achtung für den Men-schen selbst im logischen Gebrauch seiner Vernunft: die Fehltrittederselben nicht unter dem Namen der Ungereimtheit, des abge-schmackten Urtheils u. dgl. zu rügen, sondern vielmehr voraus-zusetzen, daß in demselben doch etwas Wahres sein müsse, unddieses herauszusuchen; dabei aber auch zugleich den trüglichenSchein, (das Subjective der Bestimmungsgründe des Urtheils,was durch ein Versehen für objectiv gehalten wurde,) aufzu»decken, und so, indem man die Möglichkeit zu irren erklärt,ihm noch die Achtung für seinen Verstand zu erhalten. Dennspricht man seinem Gegner in einem gewissen Urtheile durchjene Ausdrücke allen Verstand ab, wie will man ihn dann dar-über verständigen, daß , er geirrt habe? — Ebenso ist eS auchmit dem Vorwurf des Lasters bewandt, welcher nie zur völligenVerachtung des Lasterhaften ausschlagcn, nie ihm allen morali-schen Werth absprechen muß; weil er, nach dieser Hypothese,auch nie gebessert werden könnte; welches mit der Idee einesMenschen, der, als solcher (als moralisches Wesen), nie alleAnlage zum Guten einbüßen kann, unvereinbar ist.