301) Tugendlchre. Eth. Elementarl. II- B. I-Hptst. II. Abschn.
tung von Grundsätzen nehmen wollte, sind inhuman, objektivbetrachtet, aber doch menschlich, subjektiv erwogen; d. i. wiedie Erfahrung uns unsere Gattung kennen lehrt. Ob man alsozwar einige derselben in der Heftigkeit des Abscheues teuflischnennen möchte, sowie ihr Gegenstück Engelstugend genanntwerden könnte; so sind beide Begriffe doch nur Ideen von einemMaximum, als Maaßstab zum Behuf der Vergleichung desGrades der Moralität gedacht, indem man dem Menschen seinenPlatz im Himmel oder der Hölle anweiset, ohne aus ihmein Mittelwesen, was weder den einen dieser Plätze, noch denanderen einnimmt, zu machen- Ob es Haller, mit seinem„zweideutig Mittelding von Engeln und von Vieh" bester ge-troffen habe, mag hier unausgemacht bleiben. Aber das Hal-biren in einer Zusammenstellung heterogener Dinge führt auf garkeinen bestimmten Begriff, und zu diesem kann uns in derOrdnung der Wesen nach ihrem uns unbekannten Klassenunter-schiede nichts hinleiten. Die erste Gegeneinanderstellung (vonEngclstugend und teuflischem Laster) ist Uebertreibung. Diezweite, obzwar Menschen leider! auch in viehische Laster fal-len, berechtigt doch nicht eine zu ihrer Species gehörigeAnlage dazu ihnen beizulegen, sowenig, als die Verkrüppelungeiniger Bäume im Walde ein Grund ist, sie zu einer besonde-ren Art von Gewächsen zu machen.
Zweiter Abschnitt.
Bon den Tugendpstichten gegen andere Menschen aus derihnen gebührenden Achtung.
§. 37 .
Mäßigung in Ansprüchen überhaupt d. i. freiwillige Ein-schränkung der Selbstliebe eines Menschen durch die Selbstliebe An-derer heißt Bescheidenheit. Der Mangel dieser Mäßigungoder die Unbescheidenheit in Ansehung der Forderung, von Anderengeliebt zu werden, die Eigenliebe (xliilautia). Die Unbeschei-denheit aber in der Forderung, von Anderen geachtet zu wer-den, ist der Eigendünkel (urroZrmtia). Achtung, die ich fürAndere trage, oder die ein Anderer von mir fordern kann (obser-