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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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291
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Bon der Pflicht der Wohlthätigkeit. tz. 31 . LVI

sich zu nehmen, wo er alsdann wirklich für moralisch-reich an-zusehen ist.

Casnistische Fragen.

Wie weit soll man den Aufwand seines Vermögens im Wohl-thun treiben? Doch wohl nicht bis dahin, daß man zuletzt selbstAnderer Wohlthätigkeit bedürftig würde. Wie viel ist die Wohlthatwerth, die man mit kalter Hand (im Abscheiden aus der Welt durchein Testament) beweist? Kann derjenige, welcher eine ihmdurchs Landesgesetz erlaubte Obergewalt über einen übt, dem er dieFreiheit raubt, nach seiner eigenen Wahl glücklich zu sein, (seinemErbunterthan eines Gutes,) kann, sage ich, dieser sich als Wohl-thäter ansehen, wenn er nach seinen eigenen Begriffen von Glück-seligkeit für ihn gleichsam väterlich sorgt? Oder ist nicht vielmehrdie Ungerechtigkeit, einen seiner Freiheit zu berauben, etwas derRechtspflicht überhaupt so Widerstreitendes, daß, unter dieser Be-dingung auf die Wohlthätigkeit der Herrschaft rechnend, sich hinzu-geben, die größte Wegwerfung der Menschheit für den sein würde,der sich dazu freiwillig verstände, und die größte Fürsorge der Herr-schaft für den letzten gar keine Wohlthätigkeit sein würde? Oderkann etwa das Verdienst mit der letzten so groß sein, daß cs gegendas Menschenrecht ausgewogen werden könnte? Ich kann Nie-mand nach meinen Begriffen von Glückseligkeit wohlthun, (außerunmündigen Kindern oder Blödsinnigen und Verrückten,) sondernnach Jenes seinen Begriffen, dem ich eine Wohlthat zu erweisendenke; dem ich aber wirklich keine Wohlthat erweise, indem ich ihmein Geschenk aufdringe.

Das Vermögen wohlzuthun, was von Glücksgütcrn abhängt,ist größtentheils ein Erfolg aus der Begünstigung verschiedenerMenschen durch die Ungerechtigkeit der Regierung, welche eine Un-gleichheit des Wohlstandes, die Anderer Wohlthätigkeit nothwendigmacht, einführt. Verdient unter solchen Umständen der Beistand,den der Reiche den Nothleidenden erweisen mag, wohl überhauptden Namen der Wohlthätigkeit, mit welcher man sich so gern alsVerdienst brüstet?