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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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289
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ä.. Von der Pflicht der Wohlthatigkeit. tz. 30.

Eintheilung der Liebespflichten.

Sie sind: M Pflichten der Wohlthätigkeit, 8) derDank-barkeit, 6) der Theilnehmung.

Von der Pflicht der Wwhlthätigkeit.tz. 29.

l Sich selber gütlich thun, so weit als nöthig ist, um nur amLeben ein Vergnügen zu finden, (seinen Leib, doch nicht bis zurWeichlichkeit zu pflegen,) gehört zu den Pflichten gegen sich selbst;deren Gegentheil ist: aus Geiz (sklavisch), oder aus übertrie-bener Disciplin seiner natürlichen Neigungen (schwärmerisch) sichdes Genusses der Lebensfreuden zu berauben, welches Beides derPflicht des Menschen gegen sich selbst widerstreitet.

Wie kann man aber außer dem Wohlwollen des Wunschesin Ansehung anderer Menschen, (welches uns nichts kostet,) auchnoch, daß dieses praktisch werde, d. i. wie kann man das Wohl-th un-s) in Ansehung der Bedürftigen Jedermann, der das Vermögendazu hat, als Pflicht ansinnen? Wohlwollen ist das Vergnügenan der Glückseligkeit (dem Wohlsein) Anderer; Wohlthun aber dieMaxime, sich dasselbe zum Zweck zu machen; und Pflicht dazu istdie Nöthigung des Subjects durch die Vernunft, diese Maxime alsallgemeines Gesetz anzunehmen.

Es fällt nicht von selbst in die Augen: daß ein solches Gesetzüberhaupt in der Vernunft liege; vielmehr scheint die Maxime:einJeder für sich, Gott (das Schicksal) für uns Alle," die natür-lichste zu sein.

tz. 30.

Wohlthätig d. i. anderen Mnschen in Nöthen zu ihrer Glück-seligkeit, ohne dafür etwas zu hoffen, nach seinem Vermögen be-förderlich zu sein, ist jedes Menschen Pflicht.

ch) 1. Ausg.: praktisch sci, d. i- das Wot'ltl, un"