288 Tugendlehre. Eth. Elementarl. H B. I. Hptst. I. Abschn.
als allgemein gesetzgebend mich in der Pflicht des wechselseitigenWohlwollens nach dem Princip der Gleichheit mit allen Anderenneben mir mit ein, und erlaubt es dir, dir selbst wohlzuthun,unter der Bedingung, daß du auch jedem Anderen wohl willst;weil so allein deine Maxime (des Wohlthuns) sich zu einer allgemeinenGesetzgebung qualisicirt, als worauf alles Pflichtgesetz gegründet ist.
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Das Wohlwollen in der allgemeinen Menschenliebe ist nunzwar dem Umfange nach das größte, dem Grade nach aber daskleinste, und wenn ich sage: ich nehme an dem Wohl dieses Men-schen nur nach der allgemeinen Menschenliebe Antheil, so ist dasInteresse, was ich hier nehme, das kleinste, was nur sein kann.Ich bin in Ansehung desselben nur nicht gleichgültig.
Aber Einer ist mir doch näher, als der Andere, und ich binim Wohlwollen mir selbst der nächste. Wie stimmt das nun mitder Formel: Liebe deinen Nächsten (deinen Mitmenschen), als dichselbst? Wenn Einer mir näher ist (in der Pflicht des Wohlwollens),als der Andere, ich also zum größeren Wohlgefallen gegen Einen,als gegen den Anderen verbunden, mir selber aber geständlich näher(selbst der Pflicht nach) bin, als jeder Andere, so kann ich, wie esscheint, ohne mir selbst zu widersprechen, nicht sagen, ich soll jedenMenschen lieben, wie mich selbst; denn der Maaßstab der Selbstliebewürde keinen Unterschied in Graden zulassen. — Man sieht bald:daß hier nicht blos das Wohlwollen des Wunsches, welches eigent-lich ein bloses Wohlgefallen am Wohl jedes Anderen ist, ohne selbstdazu etwas beitragen zu'dürfen, (ein Jeder für sich, Gott für unsAlle,) sondern ein thätiges, praktisches Wohlwollen, sich das Wohlund Heil des Anderen zum Zweck zu machen, (das Wohlthun)gemeint sei. Denn im Wünschen kann ich Allen gleich Wohl-wollen, aber im Thun kann der Grad, nach Verschiedenheit derGeliebten, (deren Einer mich näher angeht, als der Andere,) ohnedie Allgemeinheit der Maxime zu verletzen, doch sehr verschieden sein.