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Von dem ersten Gebot aller Pflichten gegen sich selbst, tz. 15. S7SZweiter Abschnitt.
Von dem ersten Gebot aller Pflichten gegen sich st-lbst.
§. 14.
Dieses ist: Erkenne (erforsche, ergründe) dich selbst, nichtnach deiner physischen Vollkommenheit, (der Tauglichkeit oder Un-tauglichkeit zu allerlei dir beliebigen oder auch gebotenen Zwecken,)sondern nach der moralischen, in Beziehung auf deine Pflicht;— prüfe dein Herz, — ob es gut oder böse sei, ob die Quelledeiner Handlungen lauter oder unlauter, und was entweder alsursprünglich zur Substanz des Menschen gehörend, oder als abge-leitet (erworben oder zugezogen) ihm selbst zugercchnct werden könneund zum moralischen Zustande gehören möge.
Diese Selbstprüfung, die -s) in die schwerer zu ergründendenTiefen oder den Abgrund des Herzens zu dringen verlangt, und diedadurch zu erhaltende Selbsterkenntniß -s-s) ist aller menschlichenWeisheit Anfang. Denn die letzte, welche in der Zusammenstimmungdes Willens eines Wesens zum Endzweck besteht, bedarf beim Men-schen zu allererst der Wegräumung der inneren Hindernisse (einesbösen in ihm genistelten Willens), und dann der Bestrebung, dienie verlierbare ursprüngliche Anlage eines guten Willens in sich zuentwickeln. Nur die Höllenfahrt der Selbsterkenntniß bahnt denWeg zur Vergötterung.
8- 15.
Diese -j-s-j-) moralische Selbsterkenntniß wird erstlich die schwär-merische Verachtung seiner selbst, als eines Menschen, oder desganzen Menschengeschlechts überhaupt-sch-s-s), verbannen; denn diesewiderspricht sich selbst. — Es kann ja nur durch die herrliche in
-s) 1- Ausg.: „Das moralische Selbsterkenntnis, das"
-sch) Die Worte: „und die dadurch zu erhaltende Selbsterkenntnis"sind Zusatz der 2. Ausg.chchch) 1. Ausg.: „Dieses"
chchch-s) 1. Ausg.: „als Mensch (seiner ganzen Gattung) überhaupt"
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