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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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L60 Tugendlehre. Eth. Elementar!, l B. I- Abth. I! Hptst.

in seiner, Person)- ist das Widerspiel der Wahrhaftigkeit, oder-s) dieLüge (ulftitk linAua promptum, slinä pevtore molusum xerers).Daß eine jede vorsätzliche Unwahrheit in Aeußerung seiner Gedan-ken diesen harten Namen, (den sie in der Rcchtslehre nur dannführt, wenn sie Anderer Recht verletzt,) in der Ethik, die aus derUnschädlichkeit kein Befugniß hernimmt, nicht ablehnen könne, istfür sich selbst klar. Denn Ehrlosigkeit, (ein Gegenstand der mora-lischen Verachtung zu sein,) welche sie begleitet, die begleitet auchden Lügner, wie sein Schatten. Die Lüge kann eine äußere(menäscium externum) , oder auch eine innere sein. Durch jenemacht sich der Mensch in Anderer, durch diese aber, was nochmehr ist, in seinen eigenen Augen zum Gegenstände der Verachtung,und verletzt die Würde der Menschheit in seiner eigenen Person.Hiebei kömmt weder der Schade, der anderen Menschen darausentspringen kann, da er nicht das Eigenthümliche des Lasters trifft,(das alsdann blos in der Verletzung der Pflicht gegen Andere be-stände,) in Anschlag, noch auch der Schade, den der Lügner sichselbst zuzieht -s-j-)'; denn alsdenn würde es blos, als Klugheitsfehler,der pragmatischen, nicht der moralischen Maxime widerstreiten, undgar nicht als Pflichtverletzung angesehen werden können.Die Lüge ist Wegwerfung und gleichsam Vernichtung seinerMenschenwürde. Ein Mensch, der selbst nicht glaubt, waser einem Anderen, (wenn es auch eine blos idealische Personwäre,) sagt, .hat einen noch geringeren Werth, als wenner blos Sache wäre; denn von dieser ihrer Eigenschaft, etwas zunutzen, kann ein Anderer doch irgend einen Gebrauch machen, weilsie etwas Wirkliches und Gegebenes ist; aber die Mittheilung seinerGedanken an Jemanden durch Worte, die doch das Gegenthcil von

1. Ausg.:der Wahrhaftigkeit: dse Lüge"

-h-h) Die Worte:Hiebei znzicht" sind in .der 1. Ausg. etwas andersgefaßt, nämlich so:wobei der Schade, der anderen Menschen daraus ent»springen kann, nicht Las Eigenthümliche des Lasters betrifft, (denn da be-stände cs blos in Her Verletzung der Pflicht gegen Andere,) und also hier nichtin Anschlag kommt, ja auch nicht der Schade, den der Lügner sich selbst zuzicht;"