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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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255
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n. Art. Von der wollüstigen Selbstschändung. §. 7. 255

die Lugend aber in'Ansehung' dieser sinnlichen Antriebe, wirdKeuschheit genannt, die nun hier als Pflicht des Menschen gegensich selbst vorgestellt werden soll. Unnatürlich heißt eine Wol-lust, wenn der Mensch dazu nicht durch den wirklichen Gegenstand,sondern durch die Einbildung von demselben, also zweckwidrig, ihnsich selbst schaffend gereizt wird. Denn sie bewirkt alsdann eineBegierde wider den Zweck der Natur, und zwar einen noch wichtigerenZweck, als selbst der der Liebe zum Leben ist, weil dieser nur auf Erhal-nung des Individuums, jener aber auf die der ganzen Species abzielt.

Daß ein solcher naturwidriger Gebrauch, (also Mißbrauch)seiner Geschlechtseigenschast eine und zwar der Sittlichkeit im höch-sten Grad widerstreitende Verletzung der Pflicht wider sich selbstsei, fällt Jedem zugleich mit dem Gedanken von demselben sofortauf, erregt eine Abkehrung von diesem Gedanken, in der Maaße,daß selbst die Nennung eines solchen Lasters bei seinem eigenenNamen für unsittlich gehalten wird, welches bei dem des Selbst-mords nicht geschieht; den man, mit allen seinen Greueln (in einerspecies kacti) der Welt vor Augen zu legen im Mindesten keinBedenken trägt; gleich als ob der Mensch überhaupt sich beschämtfühle, einer solchen ihn selbst unter das Vieh herabwürdigenden Be-handlung seiner eigenen Person fähig zu sein: so, daß selbst die er-laubte, (an sich freilich blos thierische) körperliche Gemeinschaftbeider Geschlechter in der Ehe im gesitteten Umgänge viel Feinheitveranlaßt und erfordert, um einen Schleier darüber zu werfen,wenn -davon gesprochen werden soll.'

Der Vernunftbeweis aber der Unzulässigkeit jenes unna-türlichen, und selbst auch des blos unzweckmäßigen Gebrauchs seinerGeschlechtseigenschaften als Verletzung (und zwar, was den ersterenbetrifft, im höchsten Grade) der Pflicht gegen sich selbst, ist nichtso leicht geführt. Der Beweisgrund liegt freilich darin, daßder Mensch seine Persönlichkeit dadurch (wegwerfend) aufgibt, in-dem er sich blos zum Mittel der Befriedigung thierischer Triebebraucht. Aber der hohe Grad der Verletzung der Menschheit inseiner eigenen Person durch ein solches Laster in seiner Unnatürlich-