Erste Abtheilung.
Von den vollkommenen Pflichten gegen sich selbst.
Erstes Haupt stück.
' Die Pflicht des Menschen gegen sich selbst, alsein animalisches -f) Wesen.
tz- 5.
^ie, wenngleich nicht vornehmste, doch erste Pflicht desMenschen gegen sich selbst, in der Qualität seiner Thierheit/ ist dieSelbsterhaltung in seiner animalischen Natur.
Das Widerspiel derselben ist die willkührliche oder vorsätzlicheZerstörung seiner animalischen Natur-f-s), welche entweder alstotal oder blos als partial gedacht werden kann. — Die totale heißtdie Selbstentleibung (nntoeliirln, suieickim»), die partiale läßtsich wiederum eintheilen in die materiale, da man sich selbst ge-wisser integrirenden Theile, als Organe, beraubt, Entglie-derung oder Verstümmelung, und in die formale, da mansich (auf immer oder auf einige Zeit) des Vermögens des phy-sischen (und hiemit indirect auch des moralischen) Gebrauchs seinerKräfte beraubt; Selbstbetaubung -f-s-s).
-s) 1. Ausg.: „einem animalischen"
chch) 1, Ausg.: „der willkührliche physische Tod, welcher"
-j-sch) Statt der Worte: „Die totale — Selbstbetäubung" steht in der1. Ausg. Folgendes: „Der physische, die Entleibung (-luluediriu) kannasto auch total (»uio»!!»,»), oder partial, Eingliederung (Verstümme-lung) sein, welche wiederum in die materiale, da man sich selbst gewisserintegrirenden Theile, als Organe, beraubt d. i. sich verstümmelt, und die