»tk>°> km ^
iefkn,
"ivHülbtil)
^>ku N,I^
»kvüL
»»kl, LS!
LLj t.7 ftHl«,
,«tr«r«L^
«tn L LN»«.-r« i!i
L t» rditt^
kZÄ, twd«-'»XllL-,tn.77>^
^tk'Ä"^c,:, k" ^
Von den Pflichten gegen sich selbst überhaupt. Einleitung. §. 4. 24!)
und der, das Vermögen zum zweckmäßigen Gebrauch seiner Kräfteschwächende, unmäßige Genuß der Nahrungsmittel.
Was aber die Pflicht des Menschen gegen sich selbst, blos alsmoralisches Wesen, (ohne auf seine Thierhcit zu sehen,) betrifft, sobesteht sie im Formalen, der Uebcreinstimmung der Maximenseines Willens mit der Würde der. Menschheit in seiner Person;also im Verbot, daß er sich selbst des Vorzugs eines moralischenWesens, nämlich nach Principien zu handeln, d. i. der innerenFreiheit nicht beraube und dadurch zum Spiel bloser Neigungen,also zur Sache, mache. — Die Laster, welche dieser Pflicht ent-gegenstehen, sind: die Lüge, der Geiz, und die falscheDemnth (Kriecherei). Diese nehmen sich Grundsätze, welchedem Charakter des Menschen, als eines moralischen Wesens, d. i.der inneren Freiheit, der angebornen Würde des Menschen geradezu(schon der Form, nach) widersprechen, welches 'so viel sagt: siemachen es sich zum Grundsatz, keinen Grundsatz, und so auch keinenCharakter zu haben d. i. sich wegzuwerfen und sich zum Gegenständeder Verachtung zu machen. — Die Tugend, welche allen diesenLastern entgegensteht, könnte die Ehrliebe (Iionestas interna,justnm sui aestlminin), eine von der Ehrsucht (smbitio), (welcheauch sehr niederträchtig sein kann,) himmelweit unterschiedene Den-kungsart, genannt werden, wird aber unter dieser Betitelung in derFolge besonders Vorkommen.
. .ff 1'
-