248 Tugendlehre. Ethische Elementarlehre, l Buch.
zu machen, und auf die Vervollkommnung seiner selbst gehen:von welchen beide zur Tugend, entweder als Unterlassungspflichten(sustine et sdstine), oder als Begehungspfllchten (viribus e<m-«essis utere), beide aber als Tugcndpflichten gehören. Die erstengehören zur moralischen Gesundheit (sä esse) des Menschen,sowohl als Gegenstandes seiner äußeren, als seines inneren Sinneszu Erhaltung seiner Natur in ihrer Vollkommenheit (als Re-ceptivität). Die anderen zur moralischen Wohlhabenheit(sä melius esse; opuieutis morslis), welche in dem Besitz eineszu allen Zwecken hinreichenden Vermögens besteht, sofern dieseserwerblich ist, und zur Cultur, (als thätiger Vollkommenheit) seinerselbst gehört. — Der erste Grundsatz der Pflicht gegen sich selbstliegt in dem Spruch: lebe der Natur gemäß (nsturse convenientervivo), d. i. erhalte dich in der Vollkommenheit deiner Natur; derzweite in dem Satz: mache dich vollkommner, als die bloseNatur dich schuf (perLvo 1e ut tinem; perkoe 1e ut meäium).
Es gibt aber 2) eine subjektive Einteilung der Pflichtendes Menschen gegen sich selbst, d. i. eine solche, nach der das Sub-jekt der Pflicht (der Mensch) sich selbst, entweder als anima-lisches (physisches) und zugleich moralisches, oder blos alsmoralisches Wesen betrachtet.
Da sind nun die Antriebe der Natur, was die Thierheitdes Menschen betrifft, dreifach: nämlich s) der Trieb, durch welchendie Natur zur Erhaltung seiner selbst, b) der, durch welchen si'e si)die Erhaltung der Art, v) der Trieb, wodurch sie ch-s) die Erhal-tung seines Vermögens zum zweckmäßigen Gebrauche seiner KräfteUnd zum angenehmen, aber doch nur thierischen Lebensgenuß beab-sichtigt. — Die Laster, welche hier der Pflicht des Menschen gegensich selbst widerstreiten, sind: der Selbstmord, der unnatürlicheGebrauch, den Jemand von der Geschlechtsneigung machft
ft) Die Worte: „der, durch welche» sie" fehle» i» der 1. AuSg.
-sch) Die Worte: „der Trieb, wodurch sie" fehlen in der 1. Ausg.;ebenso gleich darauf die: „zum zweckmässigen Gebrauche seiner Kräfte,und"