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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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246
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248 Tugendlehre. Ethische Elementarlehre. I. Buch.

tz. 2.

Es gibt doch Pflichte» des Menschen gegen sich selbst.

Denn setzet: es gebe keine solche Pflichten, so würde es überallgar keine, auch keine äußere Pflichten geben. Denn ich kann michgegen Andere nicht für verbunden erkennen, als nur sofern ich zu-gleich mich selbst verbinde; weil das Gesetz, kraft dessen ich mich fürverbunden achte, in allen Fällen aus meiner eigenen praktischenVernunft hervorgeht, durch welche ich genöthigt werde, indem ichzugleich der Nöthigende in Ansehung meiner selbst bin *).

h. 3.

Aufschluß dieser scheinbaren Antinomie.

Der Mensch betrachtet sich, in dem Bewußtsein einer Pflichtgegen sich selbst, als Subject derselben, in zwiefacher Qualität:erstlich als Sinnen wesen, d. i. als Mensch (zu einer der Thier-arten gehörig); dann aber auch als Vernunftwesen, (nicht blosvernünftiges Wesen, weil die Vernunft nach ihrem theoretischenVermögen wohl auch die Qualität eines lebenden körperlichen Wesenssein könnte,) welches kein Sinn erreicht und das sich nur in mora-lisch-praktischen Verhältnissen, wo die unbegreifliche Eigenschaft derFreiheit sich durch den Einfluß der Vernunft auf den innerlichgesetzgebenden Willen offenbar macht, erkennen läßt.

Der Mensch nun, als vernünftiges Naturwesen (bomoxlisenomenon), ist durch seine Vernunft, als Ursache, bestimmbarzu Handlungen in der Sinnenwclt und hiebei kommt der Begriffeiner Verbindlichkeit noch nicht in Betrachtung. Ebenderselbe aberseiner Persönlichkeit nach, d. i. als ein mit innerer Freiheitbegabtes Wesen (Iwmo noumenvn) gedacht, ist ein der Verpflich-

*) So sagt man, wenn cs z. B. einen Punct meiner Ehrenrettung oderder Sclbstcrhaltung betrifft:ich bin mir das selbst schuldig". Selbst wennes Pflichten von minderer Bedeutung, die nämlich nicht das Nothwcndige,sondern nur das Verdienstliche meiner Pflichtbefolgung betreffen, spreche ichso: z. B.ich bin cs mir selbst schuldig, meine Geschicklichkeit für den Um-gang mit Menschen u. s. w. zu erweitern (mich zu cultivircn)."