Der ethischen Clementarlehre
erstes Buch.
Von den Pflichten gegen sich selbst überhaupt.
Einleitung.
§. i. /
Der Begriff einer Pflicht gegen sich selbst enthalt (dem ersten Anscheine nach)einen Widerspruch.
38 enn das verpflichtende Ich mit dem verpflichtetenin einerlei Sinn genommen wird, so ist Pflicht gegen sich selbst einsich widersprechender Begriff. Denn in dem Begriffe der Pflichtist der einer passiven Nöthigung enthalten (ich werde verbunden)-Darin aber, daß es eine Pflicht gegen mich selbst ist, stelle ich michals verbindend, mithin in einer activen Nöthigung vor; (Ich'ebendasselbe Subject, bin der Verbindende,) und der Satz, der einePflicht gegen sich selbst ausspricht: (ich soll mich selbst verbinden,)würde eine Verbindlichkeit, verbunden zu sein, (eine passive Obli-gation, die doch zugleich, in demselben Sinne des Verhältnisseseine active wäre,) mithin einen Widerspruch enthalten. — Mankann diesen Widerspruch' auch dadurch ins Licht stellen: daß manzeigt, der Verbindende (»»otur ublixationis) könne den Verbundenen(«uti^eetulli obliKiltioiiis) jederzeit von der Verbindlichkeit (tvrmiuusvbliKutivnis) lossprechen; mithin sei, wenn Beide ein und dasselbeSubject sind, der Verbindende an eine Pflicht, die er sich aufcrlegt,gar nicht gebunden: welches einen Widerspruch enthält.