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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Einleitung.

bindlich zu sein, ist die Ethik selbst, ihrem formalen Princip nachbetrachtet.

Anmerkung.

Wie komme ich aber dazu, wird man fragen, die Eintheilungder Ethik in Elementar lehre und Methodenlehre einzu-führen; da ich ihrer doch in der Rechtslehre überhoben seinkonnte? Die Ursache ista weil jene cs mit weiten, dieseaber mit lauter engen Pflichten zu tbun hat; weshalb dieletztere, welche ihrer Natur nach strenge (pracis) bestimmend seinmuß, ebenso wenig, wie die reine Mathematik, einer allgemeinenVorschrift (Methode), wie im UrtheileN verfahren werden soll,bedarf, sondern sie durch die That wahr macht. Die Ethikhingegen führt, wegen des Spielraums, den sie ihren unvoll-kommenen Pflichten verstauet, unvermeidlich zu Fragen, welchedie Urtheilskrast ausfordern, auszumachen, wie eine Maxime inbesonderen Fällen anzuwenden sei, und zwar so, daß diese wie-derum eine (untergeordnete) Maxime an die Hand gebe, (woimmer wiederum nach einem Princip der Anwendung dieser aufvorkommende Falle gefragt werden kann;) und so geräth sie ineine Casuistik, von welcher die Rechtslehre nichts weiß.

Die Casuistik ist also weder eine Wissenschaft, nochein Theil derselben; denn das wäre Dogmatik, und ist nicht so-wohl Lehre, wie etwas gefunden, sondern Uebung, wie dieWahrheit solle gesucht werden. Sie ist also fragmentarisch,nicht systematisch, (wie die Ethsk sein mußte,) in sie ver-webt, nur, gleich den Scholi-n, zum System hinzugethan.

Dagegen: nicht sowohl die Urtheilskrast, als vielmehr dieVernunft, und zwar in der Theorie seiner Pflichten sowohl,als in der Praxis, zu üben, das gehört besonders zur Ethik,als Methodenlehre der moralisch-praktischen Vernunft s).Die Methodik der ersten Uebung (in der Theorie der Pflichten)heißt Didaktik, und hier ist die Lehrart entweder akroama-tisch, oder erstem atisch; die letzte ist die Kunst, dem Lehrling

-H) Die folgenden Worte lauten in der 1. Ausg. so:wovon die erstereUebung darin besteht, dem Lehrling dasjenige von Pflichtbegriffcn abzufra-gen, was er schon weiß, und die crot^matische Methode genannt werdenkann, und dies zwar entweder, weil man ihm schon gesagt hat" u. s. f.