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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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237
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der Tugend ist das Gemüth in Ruhe, mit einer überlegten undfesten Entschließung ihr Gesetz in Ausübung zu bringen. Das istder Zustand der Gesundheit im moralischen Leben; dagegen cherAffect, selbst wenn er durch die Vorstellung des Guten aufgeregtwird, eine augenblicklich glänzende Erscheinung ist, welche Mattigkeithinterläßt. Phantastisch-tugendhaft aber kann doch der genanntwerden, der keine in Ansehung der Moralität gleichgültigen-Dinge (aäiirplrora) einräumt, und sich alle seine Schritte undTritte mit Pflichten als mit Fußangeln bestreut, und es nicht gleich-gültig findet, ob man sich mit Fleisch oder Fisch, mit Bier oderWein, wenn einem beides bekömmt, nähre; cine Mikrologie, welche,wenn man sie in die Lehre der Tugend aufnähme, die Herrschaftderselben zur Tyrannei machen würde.

Anmerkung. ^

Die Tugend ist immer im Fortschreiten und hebt dochauch immer von Vorne an. Das Erste folgt daraus, weilsie, objectiv betrachtet, ein Ideal und unerreichbar, gleichwohlaber sich ihm beständig zu nähern dennoch Pflicht ist. DaSZweite gründet sich, subjectiv, auf der mit Neigungen afsicirtenNatur des Menschen, unter deren Einfluß die Tugend, mitihren einmal für allemal genommenen Maximen, niemals sichin Ruhe und Stillstand setzen kann, sondern, wenn sie nichtim Steigen ist, unvermeidlich sinkt; weil sittliche Maximennicht so, wie technische, auf Gewohnheit gegründet werden können,(denn dieses gehört zur physischen Beschaffenheit seiner Willens-bestimmung,) sondern, selbst wenn ihre Ausübung zur Gewohnheitwürde, das Subject damit die Freiheit in der Wahl seinerMaximen einbüßen würde, welche doch der Charakter einer Hand-lung aus Pflicht ist.

XVIII.

Vorbegriffe zur Eintheilung der Tugendlehre.

Dieses Princip der Eintheilung muß erstlich, was dasFormale betrifft, alle Bedingungen enthalten, welche dazu dienen,einen Theil der allgemeinen Sittenlehre von der Rechtslehre und