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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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gehende, mithin auch nicht moralische Fertigkeit. Die Tugendkann man also nicht durch die Fertigkeit in freien gesetzmäßigenHandlungen definiren; avohl aber, wenn hinzugesetzt würde,sich durch die Vorstellung des Gesetzes im Handeln zu bestim-men", und da ist diese Fertigkeit eine Beschaffenheit nicht derWillkühr, sondern des Willens, der ein mit der Regel, die erannimmt, zugleich allgemein-gesetzgebendes Begehrungsvermögenist, und eine solche allein kann zur Tugend gezählt werden.

Zur inneren Freiheit aber werden zwei Stücke erfordert:seiner selbst in einem gegebenen Fall Meister (»nimuseompos) und über sich selbst Herr zu sein (inixerium in semet-ixsuin), d. i. seine Affekten zu zähmen und seine Leidenschaftenzu beherrschen. Die Gemüthsart (inlloles) in diesenbeiden Zuständen ist edel (oroet-,), ,'m entgegengesetzten Fallaber unedel (inlloles »Isieet», sorva).

XVI

Zur Tugend wird zuerst erfordert die Herrschaftüber sich selbst.

Asfecten und Leidenschaften sind wesentlich von einanderunterschieden; die elfteren gehören zum Gefühl, sofern es, vorderUcberlegung vorhergehend, diese selbst unmöglich oder schwerer macht.Daher heißt der Affect jäh oder jach (animus praeoeps), und dieVernunft sagt durch den Tugendbegriff, man solle sich fassen;doch ist diese Schwache im Gebrauch seines Verstandes, verbundenmit der Stärke der Gemüthsbewegung, nur eine Untugend, undgleichsam etwas Kindisches und Schwaches, was mit dem bestenWillen gar wohl zusammen bestehen kann, und das einzige Gutenoch an sich hat, daß dieser Sturm bald aufhört. Ein Hang zumAffect (z. B. Zorn) verschwistert sich daher nicht so sehr mit demLaster, als die Leidenschaft. Leidenschaft dagegen ist die zurbleibenden Neigung gewordene sinnliche Begierde, (z. B. der Haßim Gegensatz des Zorns.) Die Ruhe, mit der man ihr nachhäfigt,läßt Ucberlegung zu, und verstelltet dem Gemüth, sich darüberGrundsätze zu machen und so, wenn die Neigung auf das Gesetz-