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Tugcndlehre.
ist,) ist nichts Anderes, als sich verschiedene moralische Gegenständedenken, auf die der Wille aus dem einigen Princip der Tugendabgeleitet wird; ebenso ist es mit den entgegenstchcnden Lasternbewandt. Der Ausdruck, der beide verpersönlicht, ist eine ästhetischeMaschinerie, die aber doch auf einen moralischen Sinn hinweist. —Daher ist eine Aesthetik der Sitten zwar nicht ein Theil, aber docheine subjektive Darstellung der Metaphysik derselben; wo die Gefühle,welche die nöthigende Kraft des moralischen Gesetzes begleiten, jenerihre Wirksamkeit empfindbar machen; z. B. Ekel, Grauen rc., welcheden moralischen Widerwillen versinnlichen, um der blos-sinnlichenAnreizung den Vorrang abzugewinncn.
XV
Vom Princip der Absonderung der Tugendlehre vonder Rechtslehre.
Diese Absonderung, auf welcher auch die Obereintheilung der ,Sitten lehre überhaupt beruht, gründet sich darauf: daß derBegriff der Freiheit, der jenen beiden gemein ist, die Einthei-lung in die-Pflichten der äußeren und inneren Freiheit noth-wendig macht; von denen die letzteren allein ethisch sind. — Dahermuß diese und zwar als Bedingung aller Tugendpflicht, (sowie oben die Lehre vom Gewissen als Bedingung aller Pflicht über-haupt,) als vorbereitender Theil («li8cursus xraeliminaris) voran-geschickt werden.
Anmerkung.
Von der Tugend lehre nach dem Princip der innere»
Freiheit.
Fertigkeit (i>»I,itn8) ist eine Leichtigkeit zu handeln undeine subjektive Vollkommenheit der Willkühr. — Nicht jedesolche Leichtigkeit aber ist eine freie (I>r>dit>l8 likert-nich;denn wenn sie Angewohnheit (»88uvt»<Io), o. i. durch' öfterswiederholte Handlung zur Nothwendigkeit gewordene Gleich-förmigkeit derselben ist, so ist sie keine aus der Freiheit hervor-