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Tugend lehre.
mehrere Beweise darüber geführt, so ist es ein sicheres Kennzeichen,daß man entweder noch gar keinen gültigen Beweis habe, oder esauch mehrere und verschiedene Pflichten sind, die man für Einegehalten hat.
Denn alle moralische Beweise können, als philosophische, nurvermittelst einer Vernunsterkenntniß aus Begriffen, nicht, wiedie Mathemank sie gibt, durch die Construction der Begriffe geführt. werden; die letzteren »erstatten ^Mehrheit der Beweise eines und des-selben Satzes; weil in der Anschauung a priori es mehrere Be-stimmungen der Beschaffenheit eines Objects geben kann, die alleauf ebendenselben Grund zurück führen. — Wenn z. B. für diePflicht der Wahrhaftigkeit ein Beweis, erstlich aus dem Schaden,den die Lüge anderen Menschen verursacht, dann aber auch aus derNichtswürdigkeit eines Lügners und der Verletzung der Achtunggegen sich selbst geführt werden will, so ist im ersten eine Pflichtdes Wohlwollens, nicht eine der Wahrhaftigkeit, mithin nicht diese,von der man den Beweis verlangte, sondern eine andere Pflichtbewie'en worden. — Wenn man sich aber bei der Mehrheit derBeweise für einen und denselben Satz damit tröstet, daß die Mengeder Gründe den Mangel am Gewicht eines jeden einzeln genommenergänzen werde, so ist dieses ein sehr unphilosophischer Behelf: weiler Hinterlist und Unredlichkeit verrath; — denn verschiedene unzu-reichende Gründe neben einander gestellt, ergänzen nicht der eineden Mangel des anderen zur Gewißheit, ja nicht einmal zur Wahr-scheinlichkeit. Sie müssen als Grund und Folge in einer Reihe,bis zum zureichenden Grunde, fortsch reiten und können auchnur auf solche Art beweisend sein. — Und gleichwohl ist dies dergewöhnliche Handgriff der Ueberredungskunst.
Zweitens. Der Unterschied der Tugend vom Laster kann nie> in Graden der Befolgung gewisser Maximen, sondern muß alleinin der specisischen Qualität derselben (dem Verhältstiß zum Gesetz)gesucht werden; mit anderen Worten, der belobte Grundsatz (desAristoteles), die Tugend in dem Mittleren zwischen zwei Lastern