Einleitung.
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(zuerst) lieben und vermittelst dieser Liebe (nachher) wohlthun, son-dern: thue deinem Nebenmenschen wohl, und dieses Wohlthunwird Menschenliebe (als Fertigkeit der Neigung zum Wohlthun über-haupt) in dir bewirken!
Die Liebe des Wohlgefallens (smor complseontiao) würdealso allein direct sein. Zu dieser aber (als einer unmittelbar mitder Vorstellung der Existenz eines Gegenstandes verbundenen Lust)eine Pflicht zu haben, d. i. zur Lust woran gcnöthigt werden zumüssen, ist ein Widerspruch.
ll.
Von der Achtung.
Achtung (rererentin) ist ebensowohl etwas blos Subjektives;ein Gefühl eigener Art, nicht ein Urthcil über einen Gegenstand,den zu bewirken, oder zu befördern, cs eine Pflicht gäbe. Dennsie könnte, als Pflicht betrachtet, nur durch die Achtung, die wirvor ihr haben, vorgestellt werden. Zu dieser also eine Pflicht zuhaben würde so viel sagen, als zur Pflicht verpflichtet werden. —Wenn es demnach heißt: der Mensch hat eine Pflicht der Selbst-schätzung, so ist das unrichtig gesagt und müßte vielmehr heißen:das Gesetz in ihm zwingt ihm unvermeidlich Achtung für seineigenes Wesen ab, und dieses Gefühl, (welches von eigener Art ist,)ist ein Grund gewisser Pflichten, d. i. gewisser Handlungen, die mitder Pflicht gegen sich selbst zusammen bestehen können, nicht aberkann man sagen-s), er habe eine Pflicht der Achtung gegen sich;denn er muß Achtung vor dem Gesetz in sich selbst haben, um sichnur eine Pflicht überhaupt denken zu können.
XIII.
Allgemeine Grundsätze der Metaphysik der Sitten inBehandlung einer reinen Tugendlehre.
Erstlich: für Eine Pflicht kann auch nur ein einzigerGrund der Verpflichtung gefunden werden, und werden zwei oder
-s) Die Worte: „aber kann man sagen," fehlten in der 1. Auög.