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Tugendlehre.
e.
Von der Mcnsche » licb e.
Liebe ist eine Sache der Empfindung, nicht des Wollens,und ich kann nicht lieben, weil ich will, noch weniger aber, weilich soll, (zur Liebe gcnöthigt werden;) mithin ist eine Pflicht zulieben ein Unding. Wohlwollen (smor benevolenti-ro) aberkann, als ein Thun, einem Pflichtgesetz unterworfen sein. Mannennt aber oftmals ein uneigennütziges Wohlwollen gegen Menschenauch, (obzwar sehr uneigentlich) Liebe; ja, wo es nicht um desAnderen Glückseligkeit, sondern die gänzliche und freie Ergebung allerseiner Zwecke in die Zwecke eines Anderen, (selbst eines Übermensch;lichen) Wesens zu thun ist, spricht man von Liebe, die zugleich füruns Pflicht sei. Aber alle Pflicht ist Nöthigung, ein Zwang;wenn er auch ein Sclbstzwang nach einem Gesetz sein sollte. Wasman aber aus Zwang thut, das geschieht nicht aus Liebe.
Anderen Menschen nach unserem Vermögen wohlzuthun, istPflicht; man mag sie lieben oder nicht, und diese Pflicht verliertnichts an ihrem Gewicht, wenn man gleich die traurige Bemerkungmachen müßte, daß unsere Gattung leider! dazu nicht geeignet ist,daß, wenn man sie näher kennt, sie sonderlich liebenswürdig befundenwerden dürfte. — Menschen haß aber ist jederzeit häßlich, wenner auch, ohne thätige Anfeindung, blos in der gänzlichen Abkehrungvon Menschen, (der separatistischen Misanthropie,) bestände. Denndas Wohlwollen bleibt immer Pflicht, selbst gegen den Mcnschen-hasser, den man freilich nicht lieben, aber ihm doch Gutes er-weisen kann.
Das Laster aber am Menschen zu hassen ist weder Pflicht,noch pflichtwidrig, sondern ein bloses Gefühl des Abscheues vor dem-selben, ohne daß der Wille darauf, oder umgekehrt dieses Gefühlauf den Willen einigen Einfluß hätte. Wohlthun ist Pflicht.Wer diese oft ausübt, und die Absicht seines Wohlthuns gelingensieht, kommt endlich wohl gar dahin, den, welchem er wohl gethanhat, wirklich zu lieben. Wenn es also heißt: du sollst deinen Näch-sten lieben, als dich selbst, so heißt das nicht: du sollst unmittelbar