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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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des erstcren Tugend, und die aus einer solchen Gesinnung (derAchtung fürs Gesetz) entspringende Handlung Tugendhandlung(ethisch) genannt werden kann , obgleich das Gesetz eine Rechts-pflicht aussagt. Denn es ist die Tugendlehre, welche gebietet,das Recht des Menschen heilig zu halten.

Aber was zu thun Tugend ist, das ist darum noch nicht sofortLugendpflicht. Jenes kann blos das Formale der Maximenbetreffen, diese aber geht auf die Materie derselben, nämlich aufeinen Zweck, der zugleich als Pflicht gedacht wird. Da aberdie ethische Verbindlichkeit zu Zwecken, deren es mehrere gebenkann, nur eine weite ist; weil sie da blos ein Gesetz für dieMaxime der Handlungen enthält, und der Zweck die Materie -(Object) der Willkühr ist, so gibt es viele, nach Verschiedenheit deSgesetzlichen Zwecks verschiedene Pflichten, welche Tugendpflichten(vkkoia lioneststi») genannt werden; eben darum, weil sie blosdem freien Selbstzwange, nicht dem Zwange anderer Menschen un-terworfen sind, und den Zweck bestimmen, der zugleich Pflicht ist.

Die Tugend, als die in der festen Gesinnung gegründete Ueber-civstimmung des Willens mit jeder Pflicht, ist, wie alles Formale,blos Eine und dieselbe. Aber in Ansehung des Zwecks der Hand-lungen, der zugleich Pflicht ist, d. i. desjenigen (des Materialen),was man sich zum Zwecke machen soll, kann es mehr Tugendengeben, und da die Verbindlichkeit zu der Maxime desselben Tugend-pflicht heißt, so folgt, daß es auch der Tugendpflichten mehrere gebe ch).

Das oberste Princip der Tugendlehre ist: handle nach einerMaxime der Zwecke, die zu haben für Jedermann ein allgemeinesGesetz sein kann. Nach diesem Princip ist der Mensch sowohlsich selbst, als Anderen Zweck, und es ist nicht genug, daß er wedersich selbst, noch Andere blos als Mittel zu brauchen befugt ist,(dabei er doch gegen sie auch indifferent sein kann,) sondern den

ch) i. Ausg.:und die Verbindlichkeit zu der Maxime desselben heißtLugendpflicht, deren es also viele gibt."