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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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219
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blos nach der Legalität, sondern auch der Moralität (Gesinnung)zu schätzen, nur von weiter Verbindlichkeit, das Gesetz ge-bietet nicht diese innere Handlung im menschlichen Gemüth selbst,sondern blos die Maxime der Handlung, darauf nach allem Vermö-gen auszugehen: daß zu allen pflichtmäßigen Handlungen der Ge-danke der Pflicht für sich selbst hinreichende Triebfeder sei.

2. Fremde Glückseligkeit, als Zweck, der zugleichPflicht ist.

s) Physische Wohlfahrt. Das Wohlwollen kann unbegrenztsein; denn es darf hiebei nichts gethan werden. Aber mit demWohlthun, vornehmlich wenn es nicht aus Zuneigung (Liebe)zu Anderen, sondern aus Pflicht, mit Aufopferung und Kränkungmancher Concupiscenz geschehen soll, geht es schwieriger zu.Daß diese Wohlthätigkeit Pflicht sei, ergibt sich daraus: daß, weilunsere Selbstliebe von dem Bedürfniß, von Anderen auch geliebtzu werden (in Nothsällen von ihnen Hülfe zu erhalten), nicht ge-trennt werden kann, wir also uns zum Zweck für Andere machen,und diese Maxime niemals anders, als blos durch ihre Qualisicationzu einem allgemeinen Gesetz, folglich durch einen Willen, Andereauch für uns zu Zwecken zu machen, verbinden kann, fremdeGlückseligkeit ein Zweck sei, der zugleich Pflicht ist.

Allein ich soll mit einem Theil meiner Wohlfahrt ein Opferan Andere, ohne Hoffnung der Wiedervergeltung, machen, weil esPflicht ist, und nun ist unmöglich, bestimmte Grenzen anzugeben,wieweit das gehen könne. Es kommt sehr darauf an, was fürJeden nach seiner Empsindungsart wahres Bedürfniß sein werde,welches zu bestimmen Jedem selbst überlassen bleiben muß. Dennmit Aufopferung seiner eigenen Glückseligkeit, seiner wahren Be-dürfnisse, Anderer ihre zu befördern, würde eine an sich selbst wi-derstreitende Maxime sein, wenn man sie zum allgemeinen Gesetzmachte. Also ist diese Pflicht nur eine weite; sie hat einenSpielraum, mehr oder weniger hierin zu thun, ohne daß sich dieGrenzen davon bestimmt angcben lassen. Das Gesetz gilt nurfür die Maximen, nicht für bestimmte Handlungen.