Einleitung.
213
ito,
l kn.
-°Ä^"il !>< ein ^
W.^»lischt Zj,°«n!u>. lkrzEe
-- ib l
^ üülitiLL> M K, jlih>
Mi,«k
fl SÄ!» eita tL 2 .'
- !- KÄ-
Litk^^sixii oir,. aii lLMl
-Li°------ ^
der, welcher sich im blosen Bewußtsein seiner Rechtschaffenheit glücklichsuhlen soll, besitzt schon diejenige Vollkommenheit, die im vorigenTitel sür denjenigen Zweck erklärt war, der zugleich Pflicht ist.
Wenn es also auf Glückseligkeit ankommt, worauf, als meinenZweck, hinzüwirken es Pflicht sein soll, so muß es die Glückselig-keit anderer Menschen sein, deren (erlaubten) Zweck ich hie-mit auch zu dem meinigen mache. Was diese zu ihrer Glück-seligkeit zählen mögen, bleibt ihnen selbst zu beurlheilcn überlassen;nur daß mir auch zusteht, Manches zu weigern, was sie dazurechnen, was ich aber nicht dafür halte, wenn sie sonst kein Rechthaben, es als das Ihrige von mir zu fordern. Jenem Zweck abereine vorgebliche Verbindl ichkeit entgegen zu setzen, meine eigene(physische) Glückseligkeit auch besorgen zu müssen, und so diesenmeinen natürlichen und blos subjektiven Zweck zur Pflicht (objek-tiven Zweck) machen, ist ein scheinbarer, mehrmals gebrauchterEinwurf gegen die obige Eintheilung der Pflichten (»io. IV.) undbedarf einer Zurechtweisung,
Widerwärtigkeiten, Schmerz und Mangel sind große Versu-chungen zu Uebertretung seiner Pflicht, Wohlhabenheit, Stärke,Gesundheit und Wohlfahrt überhaupt, die jenem Einflüsse entgegenstehen, können also auch, wie es scheint, als Zwecke angesehen wer-den, die zugleich Pflicht sind; nämlich seine eigene Glückselig-keit zu befördern, und sie nicht blos auf fremde zu richten. —Aberalsdcnn ist diese nicht der Zweck, sondern die Sittlichkeit des Sub-jekts ist es, von welchem die Hindernisse wegzuräumen, es blosdas erlaubte Mittel ist; da Niemand anders ein Recht hat,»vonmir Aufopferung meiner nicht unmoralischen Zwecke zu fordern.Wohlhabenheit für sich selbst zu suchen, ist direct nicht Pflicht; aberindirekt kann es eine solche wohl sein; nämlich Armuth, als einegroße Versuchung zu Lastern, abzuwehren. Alsdann aber ist esnicht meine Glückseligkeit, sondern meine Sittlichkeit, deren Integri-tät zu erhalten mein Zweck und zugleich meine Pflicht ist.