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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Tugendlehre.

flüssig ist, weil die Sittenlehre sich schon durch ihren Begriff vonder Naturlchre (hier der Anthropologie) deutlich absondert, als welcheletztere auf empirischen Principien beruht, dagegen die moralischeZwccklehre, die von Pflichten handelt, auf » priori in der reinenpraktischen Vernunft gegebenen Principien beruht.

IV.

Welche sind die Zwecke, die zugleich Pflichten sind?

Sie sind: eigene Vollkommenheit, fremde Glück-seligkeit.

Man kann diese nicht gegen einander Umtauschen und eigeneGlückseligkeit einerseits, mit fremder Vollkommenheitandererseits zu Zwecken machen, die an sich selbst Pflichten dersel-ben Person wären.

Denn eigene Glückseligkeit ist ein Zweck, den zwar alleMenschen (vermöge des Antriebes ihrer Natur) haben, nie aberkann dieser Zweck als Pflicht angesehen werden, ohne sich selbst zuwidersprechen. Was ein Jeder unvermeidlich schon von selbst will,das gehört nicht unter den Begriff von Pflicht; denn diese isteine Nöthigung zu einem ungern genommenen Zweck. Es wider-spricht sich also, zu sagen: man sei verpflichtet, seine eigeneGlückseligkeit mit allen Kräften zu befördern.

Ebenso ist cs ein Widerspruch: eines Anderen Vollkommen-heit mir zum Zweck zu machen und mich zu deren Beförderungfür verpflichtet zu halten. Denn darin besteht eben die Vollkommen-hcit eines anderen Menschen, als einer Person, daß er selbst ver-mögend ist, sich seinen Zweck nach seinen eigenen Begriffen vonPflicht zu setzen, und cs widerspricht sich, zu fordern (mir zurPflicht zu machen), daß ich etwas thun soll, was kein Anderer,als er selbst thun kann.