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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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207
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Einleitung. 207

zwingen, sondern nur den besonders sogenannten Rechtspflichten. Eben so correspondirt aller ethischen Verbindlichkeit derTugcndbegriff, aber nicht alle ethische Pflichten sind darum Tugend-pflichten. Diejenigen nämlich sind es nicht, welche nicht sowohleinen gewissen Zweck (Materie, Object der Willkühr), als blos dasFörmliche der sittlichen Willensbestimmung, (z. B. daß die pflicht-mäßige Handlung auch aus Pflicht geschehen müsse,) betreffen.Nur ein Zweck, der zugleich Pflicht ist, kann Tugend-pflicht genannt werden. Daher gibt es mehrere der letzteren(auch verschiedene Tugenden); dagegen von der ersteren nur eine,aber für alle Handlungen gültige Pflicht, (nur eine -s) tugendhafteGesinnung) gedacht wird.

Die Tugendpflicht ist von der Rechtspflicht wesentlich darinunterschieden: daß zu dieser ein äußerer Zwang moralisch-möglichist, jene aber auf dem freien Selbstzwange allein beruht. Fürendliche, heilige Wesen, (die zur Verletzung der Pflicht gar nichteinmal versucht werden können,) gibt es keine Tugendlehre, sondernblos Sittenlchre, welche letztere eine Autonomie der praktischen Ver-nunft ist, indessen daß die erste zugleich eine Autokratie dersel-ben d. i. ein, wenngleich nicht unmittelbar wahrgenommenes, dochaus dem sittlichen kategorischen Imperativ richtig geschlossenes Be-wußtsein des Vermögens enthält, über seine dem Gesetz wider-spänstigen Neigungen Meister zu werden; so daß die menschlicheMoralität in ihrer höchsten Stufe doch nichts mehr, als Tugend seinkann; selbst wenn sie ganz rein, (vom Einflüsse einer, der Pflichtfremdartigen Triebfeder völlig frei) wäre, da sie dann gemeiniglichals ein Ideal, (dem man stets sich annähern müsse,) unter demNamen des Weisen dichterisch personisicirt wird.

Tugend ist aber auch nicht blos als Fertigkeit und, (wiedie Preisschrift des Hofpred. Cochius sich ausdrückt,) für eine lange,durch Uebung erworbene Gewohnheit moralisch-guter Handlun-gen zu erklären und zu würdigen. Denn wenn diese nicht eine

ck) Die Worte:nur eine" fehlen in der 1. Auog.