Beobachtung man von Anderen nicht (physisch) gezwungen werdenkann, ist blos die Folge daraus, daß sie eine Lehre der Zwecke ist,weil ein Zwang, dergleichen zu haben oder sich vorzusetzen, sichselbst widerspricht.
Daß aber die Ethik eine Tugendlehre (lloetrina okkciorumvirtntis) sei, folgt aus der obigen Erklärung der Tugend, verglichenmit der Verpflichtung, deren Eigenthümlichkeit so eben gezeigt wor-den. — Es gibt nämlich keine andere Bestimmung der Willkühr,die durch ihren Begriff schon dazu geeignet^wäre, von der Will-kühr Anderer selbst physisch nicht gezwungen werden zu können,als nur die zu einem Zwecke. Ein Anderer kann mich zwarzwingen, etwas zu thun, was nicht mein Zweck, (sondern nurMittel zum Zweck eines Anderen) ist, aber nicht dazu, daß ich esmir zum Zweck mache, und doch kann ich keinen Zweck haben,ohne ihn mir zu machen. Das Letztere wäre ein Widerspruch mitsich selbst; ein Act der Freiheit, der doch zugleich nicht frei wäre.—Aber sich selbst einen Zweck zu setzen, der zugleich Pflicht ist, istkein Widerspruch; weil ich da mich selbst zwinge, welches mit derFreiheit gar wohl zusammen besteht*). — Wie ist aber ein solcherZweck möglich? das ist jetzt die Frage. Denn die Möglichkeit desBegriffs von einer Sache, (daß er sich nicht widerspricht,) ist nochnicht hinreichend dazu, um die Möglichkeit der Sache selbst, (dieobjective Realität des Begriffs) anzunehmen.
*) Je weniger der Mensch physisch, je mehr er dagegen moralisch (durchdie blose Vorstellung der Pflicht) kann gezwungen werden, desto freier ister. — Der, so z. B. von genugsam fester Entschließung und starker Seeleist, eine Lustbarkeit, die er sich vorgenommen hat, nicht aufzugeben, manmag ihm noch so viel Schaden vorstellen, den er sich dadurch zuzieht, aber >auf die Vorstellung, daß er hiebei eine Amtspflicht verabsäume, oder einenkranken Water vernachlässige, von seinem Vorsatz unbedenklich, obzwar sehrungern absteht, beweist eben damit seine Freiheit im höchsten Grade, daß erder Stimme der Pflicht nicht widerstehen kann.