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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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die Anreize zum Laster gesiegt hat, und seine, oft sauere Pflichtgethan zu haben sich bewußt ist, findet sich in einem Zustande derSeelenruhe und Zufriedenheit, den man gar wohl Glückseligkeit nennenkann; in welchem die Tugend ihr eigner Lohn ist. Nun sagt derEud amonist: diese Wonne, diese Glückseligkeit ist der eigentlicheBewegungsgrund, warum er tugendhaft handelt. Nicht der Begriffder Pflicht bestimme unmittelbar seinen Willen, sondern nurvermittelst der im Prospect' gesehenen Glückseligkeit werde er be-wogen, seine Pflicht zu thun. Nun ist aber klar, daß, weil ersich diesen Tugcndlohn nur von dem Bewußtsein seine Pflicht gethanzu haben versprechen kann, das letztgenannte doch vorangehen müsse;d. i. er muß sich verbunden finden seine Pflicht zu thun, ehe ernoch, und ohne daß er daran denkt, daß Glückseligkeit die Fplgeder Pflichtbeobachtung sein werde. Er dreht sich also mit seinerActiologie im Zirkel herum. Er kann nämlich nur hoffen,glücklich (oder innerlich selig) zu sein, wenn er sich seiner Pflicht-beobachtung bewußt ist; er kann aber zur Beobachtung seiner Pflichtnur bewogen werden, wenn er voraussieht, daß er sich dadurchglücklich machen werde. Aber es ist in dieser Vernünftelei auchein Widerspruch. Denn einerseits soll er seine Pflicht beobachten,ohne erst zu fragen, welche Wirkung dieses auf seine Glückseligkeithaben werde, mithin aus einem moralischen Grunde; andererseitsaber kann er doch nur etwas für seine Pflicht anerkennen, wenn erauf Glückseligkeit rechnen kann, die ihm dadurch erwachsen wird,mithin nach pathologischem Princip, welches gerade das Gegen-thcil des Vorigen ist.

Ich habe an einem anderen Orte (der Berlinischen Monats-schrift) den Unterschied der Lust, welche pathologisch ist, von dermoralischen, wie ich glaube, auf die einfachsten Ausdrücke zurück-gcführt. Die Lust nämlich, welche vor der Befolgung des Gesetzeshergehen muß, damit diesem gemäß gehandelt werde, ist pathologischund das Verhalten folgt der Natur ordnung; diejenige aber, vorwelcher das Gesetz hergehen muß, damit sie empfunden werde, istin der sittlichen Ordnung. -Wenn dieser Unterschied nicht

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