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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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2. Abschn. DaS Völkerrecht, tz. 61.

Befehdungen, die einem von dem anderen widerfahren waren, an-brachten, und so sich ganz Europa als einen einzigen föderirtenStaat dachten, den sie in jener ihren öffentlichen Streitigkeitengleichsam als Schiedsrichter annahmen, statt dessen späterhin dasVölkerrecht blos in Büchern übrig geblieben, aus Cabinetten aberverschwunden, oder nach schon verübter Gewalt, in Form der De-ductionen, der Dunkelheit der Archive anvertraut worden ist.

Unter einem Congreß wird hier aber nur eine willkührliche,zu aller Zeit ab lösliche Zusammentretung verschiedener Staaten,nicht eine solche Verbindung, welche, (so wie die der AmerikanischenStaaten,) auf einer Staatsverfassung gegründet und daher unauf-löslich ist, verstanden; durch welchen allein die Idee eines zuerrichtenden öffentlichen Rechts der Völker, ihre Streitigkeiten aufcivile Art, gleichsam durch einen Proceß, nicht auf barbarische (nachArt der Wilden), nämlich durch Krieg zu entscheiden, realisirtwerden kann.