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Nechlslehce. II. Theil. Das öffentliche Recht-§. 55 .
Bei jenem ursprünglichen Rechte zum Kriege freier Staatengegen einander im Naturzustände, (um etwa einen, dem rechtlichensich annährcnden Zustand zu stiften,) erhebt sich zuerst die Frage,welches Recht hat der Staat gegen seine eigenen Unterthanen,sie zum Kriege gegen andere Staaten zu brauchen, ihre Güter, jaihr Leben dabei aufzuwenden, oder aufs Spiel zu setzen: so, daßes nicht von dieser ihrem eigenen Urtheil abhängt, ob sie in denKrieg ziehen wollen oder nicht, sondern der Oberbefehl des Sou-verains sie hineinschicken darf?
Dieses Recht scheint sich leicht darthun zu lassen; nämlich ausdem Rechte, mit dem Seinen (Eigenthum) zu thun, was man will.Was Jemand aber der Substanz nach selbst gemacht hat, davonhat er ein unbestrittenes Eigenthum. — Hier ist also die Deduktion,so wie sie rin bloser Jurist abfassen würde.
Es gibt mancherlei Naturproducte in einem Lande, diedoch, waS die Menge derselben von einer gewissen Art betrifft,zugleich als Gemächsel (srt«-kreeta) des Staats angesehen werdenmüssen, weil "das Land sie in solcher Menge nicht liefern würde,wenn es nicht einen Staat und eine ordentliche machthabende Re-gierung gäbe, sondern die Bewohner im Stande der Natur wären.—Haushühner, (die nützlichste Art des Geflügels,) Schafe, Schweine,das Rindergeschlecht u. a. m. würden entweder aus Mangel anFutter, oder der Raubthiere wegen in dem Lande, wo ich lebe, ent-weder gar nicht, oder höchst sparsam anzutreffen sein, wenn es darinnicht eine Regierung gäbe, welche den Einwohnern ihren Erwerbund Besitz sicherte. — Eben das gilt auch von der Mcnschcnzahl,die, eben so wie in den Amerikanischen Wüsten, ja selbst dann,wenn man diesen den größten Fleiß, (den jene nicht haben,) bei-legte, nur gering sein kann. Die Einwohner würden nur sehr dünnge>aet sein, weil keiner derselben sich, mitsammt seinem Gesinde,auf einem Boden weit verbreiten könnte, der immer in Gefahr ist,von Menschen oder Wilden und Raubthiercn verwüstet zu werden;mithin sich für eine so große Menge von Menschen, als jetzt auf