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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Rechtslehre. Il Theil. Das öffentliche Recht.

genommen) zu; wovon doch ein nomadisch-beherrschtes Volk aus-zunehmen ist, als in welchem gar kein Privateigenthum des BodensStatt findet. Der Oberbefehlshaber kann also keine Domainen,d. i. Ländereien zu seiner Privalbenutzung (zu Unterhaltung desHofes) haben. Denn weil es alsdann auf sein eigen Gutbesindenankäme, wie weit sie ausgcbreitet sein sollten, so würde der StaatGefahr lausen, alles Eigenthum des Bodens in den Händen derRegierung zu sehen, und alle Unterthanen als grundunterthänig(KlellLv säseripti) und Besitzer von dem, was immer nur Eigen-thum eines Anderen ist, folglich aller Freiheit beraubt (servi) anzu-schen. Von einem Landesherrn kann man sagen: er besitzt nichts(zu eigen), außer sich selbst; denn wenn er neben einem Anderenim Staat etwas zu eigen hätte, so würde mit diesem, ein Streitmöglich sein, zu dessen Schlichtung kein Richter wäre. Aber mankann auch sagen: er besitzt Alles; weil er das Befehlshaberrechnüber das Volk hat, (Jedem das Seine zu Theil kommen zu lassen,)dem alle äußere Sachen (llivisim) zugehören.

Hieraus folgt: daß es auch keine Corporation im Staate, keinenStand und Orden geben könne, der als Eigenthümer den Bodenzur alleinigen Benutzung den folgenden Generationen (ins Unendliche)nach gewissen Statuten überliefern könne. Der Staat kann sie zualler Zeit aufheben, nur unter der Bedingung, die Ucbcrlebendenzu entschädigen. Der Ritterorden, (als Corporation, oder auchblos Rang einzelner, vorzüglich beehrter Personen;) der Orden derGeistlichkeit, die Kirche genannt, können nie durch diese Vor-rechte, womit sie begünstigt worden, ein auf Nachfolger übertragbaresEigcnthum am Boden, sondern nur die einstweilige Benutzung des-selben erwerben. Die Comthureien auf einer, die Kirchcngüter aufder anderen Seite können, wenn die öffentliche Meinung wegen derMittel, durch die Kriegs ehre den Staat wider die Lauigkeit inVerteidigung desselben zu schützen, oder die Menschen in demselbendurch Seelmcssen, Gebete und eine Menge zu bestellender Seelsorger,um sie vor dem ewigen Feuer zu bewahren, anzutreiben, aufgehörthat, ohne Bedenken (doch unter der vorgenannten Bedingung) auf-