^^s»>
"'^Gch
ÄMl Mkikn ck«>z Äiixl, Er es m Nt,, >,^ §Mt mmca dm RkxMÄM wd ta Ki» L« Ä wij!
si km<M ^ndr dn M ützlAlll! t» 8l.'lchich-nM'
6 iß,) l°
iLa!z^'
riz-M^'
>>' ^Akltl, ^
Anhang erläuternder Bemerkungen. 13?
form ein solches föderatives System seiner Unterthanen, gleich alsUnterkönige, (nach der Analogie von Dynasten und Satrapen,)wenn es erloschen ist, nicht weiter aufkommen zu lassen.
Beschluß.
Zuletzt hat der Herr Recensent von den unter der Rubrik:öffentliches Recht, aufgeführten Ideen, „von denen, wie ersagt, der Raum nicht erlaube, sich darüber zu äußern," noch Fol-gendes angemerkt. „Unseres Wissens hat noch kein Philosoph denparadoxesten aller paradoxen Sätze anerkannt, den Satz: daß dieblose Idee der Oberherrschaft mich nöthigen soll, Jedem, der sichzu meinem Herrn aufwirft, als meinem Herrn zu gehorchen, ohnezu fragen, wer ihm das Recht gegeben, mir zu befehlen? Daßman Oberherrschaft und Oberhaupt anerkennen und man Diesenoder Jenen, dtssen Dasein nicht einmal a priori gegeben ist, a priorifür seinen Herrn!halten soll, das soll einerlei sein?" — Nun,hiebei die Paradoxie eingeräumt, hoffe ich, es solle, näher be-trachtet, doch wenigstens der Heterodoxie nicht überwiesen wer-den können; vielmehr solle es dem einsichtsvollen und mit Beschei-denheit tadelnden, gründlichen Recensenten, (der jenes genommenenAnstoßes ungeachtet „diese metaphysischen Anfangsgründe derRechtslehre im Ganzen als Gewinn für die Wissenschaft ansieht",)nicht gereuen, sie wenigstens als einen, der zweiten Prüfung nichtunwürdigen Versuch gegen Anderer trotzige und seichte Absprechungenin Schutz genommen zu haben.
Daß dem, welcher sich im Besitz der zu oberst gebietenden undgesetzgebenden Kraft über ein Volk befindet, müsse gehorcht werdenund zwar so juridisch-unbedingt, daß auch nur nach dem Titeldieser seiner Erwerbung öffentlich zu forschen, also ihn zu be-zweifeln, um sich, bei etwaniger Ermangelung desselben, ihm zuwidersetzen, schon strafbar, daß es ein kategorischer Imperativ sei:gehorchet der Obrigkeit (in Allem, was nicht dem innerenMoralischen widerstreitet,) die Gewalt über euch hat, ist deranstößige Satz, der in Abrede gezogen wird- — Nicht allein aber