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Rechtslchre. I. Theil.
weltlichen Staats, geradezu den ersteren könne genommen werden,und würde das nicht so viel sein, als Jemandem mit Gewalt dasSeine nehmen; wie es doch von Ungläubigen der französischen Re-publik versucht wird?
Die Frage ist hier: ob die Kirche dem Staat oder der Staatder Kirche als das Seine angehören könne; denn zwei oberste Ge-walten können einander ohne Widerspruch nicht untergeordnet sein.— Daß nur die er st ere Verfassung (polilico-Irierardlics)Bestand an sich haben könne, ist an sich klar; denn alle bürgerlicheVerfassung ist von dieser Welt, weil sie eine irdische Gewalt (derMenschen) ist, die sich sammt ihren Folgen in der Erfahrung do>cumentircn läßt. Die Gläubigen, deren Reich im Himmel undin jener Welt ist, müssen, insofern man ihnen eine sich auf diesesbeziehende Verfassung (Iliersrcliico-politics) zugesteht, sich denLeiden dieser Zeit unter der Obergewalt der Weltmenschen unter-werfen. — Also findet nur die erstere Verfassung Statt.
Religion (in der Erscheinung), als Glaube an die Satzungender Kirche und die Macht der Priester, als Aristokraten einer sol-chen Verfassung, oder auch, wenn "diese monarchisch (päpstlich) ist,kann von keiner staatsbürgerlichen Gewalt dem Volke weder aufge-drungen, noch genommen werden, noch auch, (wie es wohl inGroßbrittanien mit der Irländischen Nation gehalten wird,) derStaatsbürger, wegen einer von des Hofes seiner unterschiedenen Re-ligion, von den Staatsdiensten und den Vortheilen, die ihm da-durch erwachsen, ausgeschlossen werden.
Wenn nun gewisse andächtige und gläubige Seelen, um derGnade theilhaftig zu werden, welche die Kirche den Gläubigen auchnach dieser ihrem Lode «zu erzeigen verspricht, eine Stiftung aufewige Zeiten errichten, durch welche gewisse Ländereien derselbennach ihrem Tode ein Eigenthum der Kirche werden sollen, und derStaat an diesem oder jenem Theil, oder gar ganz, sich derKirche lehnspflichtig macht, um durch Gebete, Ablässe und Büßun-gen, durch welche die dazu bestellten Diener derselben (die Geistli-chen) das Loos in der anderen Welt ihnen vortheilhaft zu machen